Sonderzuschuss gemäß Jugendförderungsprogramm der Stadt Frechen
Sonderzuschuss gemäß Jugendförderungsprogramm der Stadt Frechen
Im Rahmen von Ferienmaßnahmen besteht für alle bedürftigen Frechener Familien die Möglichkeit, Sonderzuschüsse über das Jugendamt der Stadt Frechen zu erhalten.
Pro Sonderzuschussberechtigtem werden jährlich maximal 30 Tage gefördert. Die Höhe des Fördersatzes beträgt 13,00 € pro Tag. Insgesamt darf die Höhe der Förderung jedoch nicht die Höhe des Teilnehmerbeitrages überschreiten.
Sonderzuschussberechtigt sind Teilnehmer an Ferienmaßnahmen, |
Erforderlicher Nachweis |
die selbst bzw. deren Familien Transferleistungen, die das Existenzminimum sichern, beziehen |
Kopie der Belege über das Einkommen des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigten zum Zeitpunkt der Maßnahme |
bei denen eine Behinderung gemäß der Definition des § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch vorliegt |
Kopie des Schwerbehindertenausweises |
bei denen Gründe vorliegen, die dem Sozialen Dienst des Jugendamtes bekannt sind, und die eine Teilnahme des Teilnehmers an der Maßnahme unter Abwägung pädagogischer und sozialer Kriterien empfiehlt |
Sozialpädagogische Befürwortung des Sozialen Dienstes des Jugendamtes der Stadt Frechen in schriftlicher Form
|
die Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz beziehen - sofern sie an einer Stadtranderholungsmaßnahme teilnehmen |
Kopie des Leistungsbescheides der Abteilung Soziales und Wohnen der Stadt Frechen |
Bei Anmeldung des Teilnehmenden beim Maßnahmeträger sind jeweils die oben benannten Nachweise mitzubringen.
Die Sonderzuschussberechtigten sind während des gesamten Jahres verpflichtet, Änderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen, die für die Berechtigung auf Sonderzuschuss maßgeblich sind, unverzüglich mitzuteilen.
Im Falle der Sonderzuschussberechtigung aufgrund der sozialpädagogischen Befürwortung des Sozialen Dienstes des Jugendamtes der Stadt Frechen, kontaktiert die Familie frühzeitig den Sozialen Dienst des Jugendamtes Frechen und bittet um einen persönlichen Gesprächstermin. Der Tagesdienst ist unter der Nummer 02234 / 501 1610 zu erreichen.
Die Auszahlung des Sonderzuschusses erfolgt direkt an den Maßnahmeträger, nicht an die sonderzuschussberechtigte Familie. Die sonderzuschussberechtigte Familie zahlt lediglich den nicht über den Sonderzuschuss abgedeckten Restteilnehmerbeitrag an den Maßnahmeträger.
Weitere Informationen hierzu gibt es bei den jeweiligen Veranstaltern der Maßnahmen sowie in der Abteilung Verwaltung des Jugendamtes Frechen unter der Telefonnummer 02234/501-1247.
Weitere Informationen:
Stadt Frechen
Abteilung Jugendförderung
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Telefon 02234 / 501-1535