Was sind "BuT-Gutscheine"?

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - z.B. bei Schulausflügen, beim Mittagessen in Schule und Kita sowie bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket gibt ca. 9.000 Kindern und Jugendlichen in Freiburg mehr Zukunftschancen. Das Bildungspaket folgt der Leitidee: Mitmachen möglich machen - Kindern Chancen eröffnen.

Mit dem Bildungspaket "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" werden angeleitete bzw. betreute Sport-, Spiel- oder Kulturaktivitäten sowie Freizeiten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Höhe von 15,00 € monatlich gefördert. Hierzu zählen auch Angebote, Kurse und Veranstaltungen in den Sommerferien.

Die Gutscheine können gesammelt werden und dann zusammen eingesetzt werden. Sie funktionieren bei allen teilnehmenden Veranstalter_innen wie Bargeld. Sie können mit Bargeld kombiniert werden. Bei "Überzahlung" mit Gutscheinen darf jedoch kein Bargeld zurückgezahlt werden.

Wichtig: Die Gutscheine sind personengebunden. Das heißt, sie gelten nur für das Kind, welches namentlich auf dem Gutschein steht. Außerdem können sie nur im jeweiligen Gülgtigkeitszeutraum eingelöst werden.

Wie bekomme ich diese Gutscheine?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten zusätzlich zu den monatlichen Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), der Wohngeldstelle (Wohngeld oder Kinderzuschlag), des Sozialamts (Sozialhilfe), oder des Amtes für Migration und Integration (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) auch die Leistungen für "Bildung und Teilhabe".

ALG II-Bezieher_innen erhalten die Bildungs- und Teilhabeleistungen vom Jobcenter Freiburg, Bezieher_innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beantragen die Leistungen beim Amt für Soziales. Sozialhilfeempfänger_innen stellen ihren Antrag auch beim Amt für Soziales oder beim Amt für Migration und Integration. Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag erforderlich.

Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen entsprechenden Gutschein. Diesen Gutschein geben Sie zusammen mit dem Abrechnungsbogen beim entsprechenden Leistungsanbieter ab. Dieser rechnet den Gutschein direkt mit dem Amt für Soziales der Stadt Freiburg ab. Eine Auszahlung des Gutscheines in Bargeld ist nicht möglich.

Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie >hier.

Für Veranstaltende - wie rechne ich die Gutscheine ab?

Wir freuen uns, wenn Sie mit der Annahme von „Gutscheinen für Bildung und Teilhabe“, berechtigten Kindern und Jugendlichen aus der Stadt Freiburg im Breisgau die Teilnahme an Ihren kos­tenpflichtigen Angeboten ermöglichen würden.

Dabei ist zu beachten:

  • Angenommen werden können nur „Gutscheine für Bildung und Teilhabe“ für Berechtigte in der Stadt Freiburg im Breisgau (die Gutscheine müssen entweder vom Jobcenter Freiburg, vom Amt für Migration und Integration der Stadt Freiburg im Breisgau oder vom Amt für Soziales der Stadt Freiburg im Breisgau ausgestellt sein).
  • Eingelöst werden dürfen nur gültige Gutscheine in passender Stückelung (Gültigkeitszeitraum ist auf dem jeweiligen Gutschein aufgedruckt). Eine Erstattung von zu hohen Gutschein-Beträgen in bar ist nicht gestattet. Die Kombination von Gutscheinen plus Aufzahlung zum Endbetrag ist möglich.
  • Die Gutscheine sind personalisiert und können nur für die entsprechende Person eingelöst werden.
  • Sie als Leistungserbringer_in rechnen die erhaltenen Gutscheine mit dem Ab­rechnungsformular (Download) direkt bei der Zentralen Abrechnungsstelle im Amt für Soziales ab. Die Abrechnung der erhaltenen Gutscheine muss spätestens 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit der Gutscheine erfolgen.

 

Bei Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.