Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Veranstalter:
Samtgemeinde Isenbüttel
Gutsstr. 11, 38550 Isenbüttel
2. Teilnahmeberechtigte:
An der Veranstaltung können Teilnehmer des jeweils angegebenen Alters teilnehmen. Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt der Maßnahme. Es dürfen nur Kinder angemeldet werden, für die Personensorge (leibliche/adoptierte Kinder / Vormundschaft) besteht. Liegt die Personensorge bei der Anmeldung nicht vor, werden die Anmeldungen storniert. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Bei Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, berufstätigen Eltern, alleinerziehenden Eltern sowie sonstigen Härtefällen den Vorrang einzuräumen. Der Nachweis der Notwendigkeit einer Betreuung in den Ferien ist von beiden berufstätigen Eltern im Zuge des Anmeldeverfahrens zu erbringen. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Ferienbetreuung besteht bei dem Vorrang der Berufstätigkeit anderer Elternpaare nicht.
Die Erziehungsberechtigten tragen Sorge, dass die für eine Betreuung relevanten Informationen der Leitung am Tag der Veranstaltung vorliegen.
2.1. Besonderheiten des Gesundheitszustandes (Diätvorschriften, Allergien etc.) sind bei der Anmeldung anzugeben und der Leitung mitzuteilen.
2.2. Besteht ein besonderer Förderbedarf des Teilnehmenden, so ist dieser bei der Anmeldung anzugeben und der Leitung mitzuteilen.
2.3. Einschränkungen in der Mobilität des Teilnehmenden sind bei der Anmeldung anzugeben und der Leitung mitzuteilen.
2.4. Sprachliche Barrieren des Teilnehmenden sind bei der Anmeldung anzugeben und der Leitung mitzuteilen.
3. Anmeldung:
Die Anmeldung zu Veranstaltungen der Samtgemeinde Isenbüttel kann online über das Portal www.anmeldung.rabenspass.de oder, wenn in der Programmbeschreibung angegeben, schriftlich auf dem entsprechenden Anmeldebogen erfolgen.
3.1. Online-Anmeldung:
Bei einer Anmeldung über das Portal www.anmeldung.rabenspass.de gilt die Anmeldung mit Absenden der persönlichen Daten als verbindlich. Die Daten der Erziehungsberechtigten müssen bei der Anmeldung hinterlegt werden. Für die Registratur im Portal (www.anmeldung.rabenspass.de) ist die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) erforderlich. Die Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes Niedersachsen finden Anwendung.
3.2. Schriftliche Anmeldung:
Bei einer schriftlichen Anmeldung mit dem Anmeldebogen muss dieser von einem/einer Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Der Anmeldebogen ist bei der angegebenen Stelle abzugeben. Die Reihenfolge des Eingangs entscheidet über die Teilnahme. Mit der verbindlichen Anmeldung wird der Teilnahmebeitrag fällig.
4. Teilnahmebeitrag:
Der Teilnahmebeitrag ergibt sich aus der Beschreibung im Programm. Ermäßigungen sind möglich und ergeben sich aus der Beschreibung im Programm. Die Maßnahmen der Jugendförderung sind nach §4 Abs. 23b UStG von der Umsatzsteuer befreit.
5. Leistungen:
Für Programmleistungen sind grundsätzlich die Beschreibungen bzw. Prospektangaben maßgeblich.
6. Leistungsänderungen:
Abweichungen einzelner Programmleistungen, die nach den Anmeldungen notwendig werden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
7. Zahlungsweise:
Die Form der Zahlungsweise ergibt sich aus der Beschreibung im Programm. Mit dem Absenden der persönlichen Daten bzw. Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldebogen akzeptieren Sie die angegebenen Zahlungsmodalitäten. Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten:
7.1. Zahlung per pmpayment
Sie werden nach der Anmeldung automatisch aufgefordert, über das elektronische Bezahlverfahren pmpayment den Teilnahmebeitrag zu bezahlen. Zur Verfügung stehen die Zahlungsformen paypal und giropay.
7.2. Barzahlung:
Bei Barzahlung ist der Teilnahmebeitrag bis zur angegebenen Frist, vor Beginn der Veranstaltung, bar bei der angegebenen Stelle zu entrichten.
7.3. Zahlung per Überweisung
Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung mit einem Zahlungsziel.
8. Storno:
Sie haben die Möglichkeit, eine gebuchte Veranstaltung zu stornieren. Im Falle einer Stornierung fallen Gebühren an, die sich wie folgt staffeln:
• Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn – Keine Stornogebühren
• Bis 21. Tage vor Veranstaltungsbeginn – 25 % des maßgeblichen Teilnahmebeitrages
• Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 50 % des maßgeblichen Teilnahmebeitrages
• Ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn - 100 % des maßgeblichen Teilnahmebeitrages
9. Rücktritt:
9.1. Durch die Samtgemeinde
Die Samtgemeinde kann ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung für Veranstaltungen zurücknehmen, wenn die Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. In diesem Fall behält die Samtgemeinde den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag. Die Samtgemeinde ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn die dafür vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den vollen Teilnehmerbeitrag zurück.
9.2. Durch einen Teilnehmer
Die verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmebeitrages. Ein Rücktritt ist nach verbindlicher Anmeldung lediglich aus gesundheitlichen Gründen und nur mit ärztlicher Bescheinigung möglich. Ist der Rücktritt nicht bis zum 5. Werktag vor Beginn der Veranstaltung erfolgt, entfällt jeder Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine/n andere/n Teilnehmer/in zu benennen.
10. Außergewöhnliche Umstände:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen durch höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen einer Absage sind die Teilnahmebeiträge an die Teilnehmer/innen zurückzuzahlen.
11. Infektionssschutz
Teilnehmende die an einer ansteckenden Erkrankung leiden, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Eltern sind angehalten ansteckende Krankheiten bei der Leitung anzuzeigen. Es gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.
12. Erstattungen:
Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages wird nicht vorgenommen, wenn der/die Teilnehmer/in aus Krankheitsgründen oder sonstigen von ihm/ihr zu tragenden Gründen den Ort der Veranstaltung verlassen muss bzw. später zum Ort der Veranstaltung kommt. Hat ein Teilnehmer Anspruch auf Erstattung, kann dieser beim Veranstalter geltend gemacht werden.
13. Versicherung:
Die Teilnehmer sind im Rahmen der Satzung und der Verrechnungsgrundsätze des Kommunalen Schadensausgleichs geschützt. Für persönliche Gegenstände übernimmt der Träger bei Verlust oder Beschädigung grundsätzlich keine Haftung.
14. Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem das Kind sich persönlich bei einer Aufsicht führenden Person anmeldet (Begrüßung) und endet durch die persönliche Abmeldung (Verabschiedung) aus der Betreuungszeit bei einer Aufsicht führenden Person. Eltern tragen das Wegerisiko.
15. Verhalten der Teilnehmer:
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, die den Aufforderungen der Mitarbeiter/innen zuwiderhandeln, gegen die Haus- bzw. Lagerordnung verstoßen oder irgendwelche strafbare Handlungen begehen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken. Die Erziehungsberechtigten erklären mit Anmeldung ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
16. Bildrechte
Mit Ihrer Anmeldung/ Unterschrift stimmen Sie zu, dass die Samtgemeinde Isenbüttel berechtigt ist, Bildaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation im Samtgemeinde-Kurier bzw. im Internet auf der Seite www.rabenspass.de bzw. www.isenbuettel.de zu veröffentlichen. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte geschieht nicht. Gegen diese Zustimmung kann bei der Samtgemeinde schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Isenbüttel, 26.01.2024