Das müssen du und deine Eltern zum Ferienprogramm wissen!
Die Veranstaltungen des Ferienprogramms des Stadtjugendring Kaufbeuren werden von zuverlässigen Betreuerinnen und Betreuern geleitet. Deren Aufsichtspflicht erstreckt sich nur auf die betreuten Gruppen und Kurse jeweils für die Dauer der Veranstaltung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Veranstaltungen des Ferienprogramms 2021 zeitlich geordnet.
1. Anmeldung: Auf unserer Internetseite: www.sjrkf.de können Sie Ihr Kind für die Wunschkurse anmelden (nur mit Lastschriftverfahren). Wenn Sie keinen Computer oder Internetzugang haben, ist das SJR-Team gerne behilflich. Den Kontakt finden Sie im Impressum.
Die Anmeldung ist verbindlich. Kurse, die nicht für die Altersgruppe Ihres Kindes ausgeschrieben sind, werden automatisch vom Programm ausgeblendet!
Geschwister und befreundete Kinder, die gerne gemeinsam an einer Veranstaltung teilnehmen möchten, können dies auch online angeben! Dazu bitte immer die Teilnehmernummern miteinander verknüpfen!
Nachdem Sie Ihr Kind angemeldet haben, haben Sie den Status "W". Wenn die Plätze von Seiten des SJR übernommen werden, ändert sich der Buchstabe bei erfolgreicher Zuteilung in ein "Z".
Bitte kontrollieren Sie Ihren Account regelmäßig.
Sollte Ihr Kind einen Wartelistenplatz haben und kurzfristig nachrücken können, werden Sie von Seiten des SJR telefonisch oder per Mail kontaktiert.
Wenn Kinder mit Handicap an Kursen teilnehmen, müssen sich deren Eltern bitte vor dem Kurs mit den Veranstaltern in Verbindung setzen, damit optimal geplant werden kann!
Und so geht es weiter:
- Die Buchstaben (W) Warteliste, (Z) Zuteilung und (S) Stornierung geben Aufschluss über den Status der Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass während der Anmeldefrist nur der Status (W) Warteliste vergeben wird. Sie haben unter anderem die Möglichkeit bei der Anmeldung auszuwählen, dass Geschwister nur gemeinsam einem Kurs zugeteilt werden können.
- Nach einer erfolgreichen Buchung (Zuteilung) werden die entsprechenden Kursgebühren von Ihrem bei der Anmeldung angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.
2. Benachrichtigung: Nach der Übernahme können Sie selbständig in Ihrem Account nachsehen, ob Ihr Kind einen der begehrten Teilnehmerplätze bekommen hat.
3. Warteliste: Wenn der gewünschte Kurs bereits belegt ist, wird automatisch ein Wartelistenplatz vergeben. Sollten Zusatztermine angeboten werden oder ein Platz frei werden, informieren wir diese Teilnehmer per Mail oder telefonisch.
4. Abmeldung: Abmeldungen sind in der Regel bis 21 Tage vor der Veranstaltung selbstständig möglich.
5. Stornierung: Eine Stornierung ab 20 Tage vor Kursbeginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur im Einvernehmen mit dem Stadtjugendring möglich. Es sind jedoch die Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 Euro fällig.
6. Was / wie muss man bezahlen: Welche Gebühren zu bezahlen sind, steht bei der jeweiligen Veranstaltung.
7. Soziale und kulturelle Teilhabe: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählen auch Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen oder sozialen Bereich wie Ferienprogramm.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.kaufbeuren.de
8. Datenschutz: Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf der Homepage oder beim Stadtjugendring Kaufbeuren. Den Kontakt finden Sie auf der letzten Seite.
9. Wichtig: Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass sie bis zur Beendigung der Veranstaltung den Kursort nicht verlassen und den Vorgaben der Betreuer:innen während der Kurse Folge leisten müssen. Die Kinder müssen pünktlich von den jeweiligen Veranstaltungen abgeholt werden!
10. Hinweise bzgl. der COVID-19 Pandemie: Aufgrund der aktuell geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, kann das Stattfinden der Kurse nicht verbindlich garantiert werden. Sollte es zu Ausfällen kommen, werden alle Teilnehmenden rechtzeitig benachrichtigt. Bitte weisen Sie nach Möglichkeit auch Ihre Kinder in die Hygieneregeln (Abstand halten, Husten und Niesen nur in die Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen, usw.) ein.
Die Jugendarbeit lebt von Beziehungsarbeit und persönlichen Kontakten. Die Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepte dienen dazu, die mit persönlichem Kontakt verbundenen Aktivitäten der Jugendarbeit sicher zu gestalten.
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer:innen, die Vorgaben des Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepts einzuhalten. Personen, die Erkältungssymptome aufweisen oder ansteckende Krankheiten haben, dürfen nicht am Angebot / der Veranstaltung teilnehmen. Personen, die während des Angebots / der Veranstaltung erste Symptome dieser Art zeigen, müssen das Angebot / die Veranstaltung sofort verlassen (ggf. abgeholt werden). Zur Nachverfolgung etwaiger Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) wird eine Anwesenheitsliste erstellt. Diese enthält den Namen, die Anschrift sowie die Telefonnummer der Teilnehmer*innen. Die Liste wird einen Monat in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt und auf Anfrage ausschließlich dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Die Sorgeberechtigten geben mit der Anmeldung die Erlaubnis, dass die entsprechenden persönlichen Daten der Teilnehmer*innen erhoben, wie beschrieben aufbewahrt und ggf. weitergegeben werden dürfen. Für Personen ab sechs Jahren ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes („Community-Maske“) Pflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten wird. Deshalb müssen alle Teilnehmer*innen einen passenden Mund-Nasen-Schutz mitbringen. Immer dann, wenn es während des Angebots notwendig ist, muss dieser getragen werden. Eine Ausnahme hiervon (z. B. aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen) ist mit ärztlicher Bestätigung möglich. Halten Personen die Vorgaben des Gesundheitsschutzes und der Hygiene nicht ein, müssen sie das Angebot / die Veranstaltung verlassen.
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