Häufige Fragen zur Online-Anmeldung

Im nachfolgenden haben wir die häufigsten Fragen rund um die Online-Anmeldung für unsere Angebote zusammengefasst und gleich beantwortet, als da sind

 

Darf ich auch Kinder anmelden, für die ich nicht erziehungsberechtigt bin (z.B. Enkel, befreundete Kinder etc.)?

Nein! Aufgrund gesetzlicher Vorgaben dürfen die Anmeldung auch wirklich nur die Erziehungsberechtigten und nicht etwa befreundetet Eltern, Nachbarn etc. die Anmeldung vornehmen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass im Falle der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge (§1629 Abs. 1 BGB) der/die anmeldende Erziehungsberechtigte mit dem akzeptieren unserer Teilnahmebedingungen das Einverständnis des anderen Elternteils bestätigt. 

 

Bis wann ist eine Anmeldung möglich?

Online-Anmeldungen sind bis 72 Stunden vor der Veranstaltung möglich.

Dannach kann nur in Ausnahmefällen noch angemeldet werden. Sie können gerne nachfragen. Sie erreichen uns unter 09221/707-205 an oder per Mail.

 

Wie geht es weiter, wenn ich mein Kind angemeldet habe?

Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie sich eine PDF-Datei downloaden. Sie enthält zum einen eine Übersicht wo sie Ihr Kind angemeldet haben und zum

Hier gilt jedoch unbedingt zu beachten: Sollten Teilnehmer/innen, die in den jeweiligen Teilnahmebedingungen geforderten Voraussetzungen (z.B. Alter, gesundheitliche Eignung etc.) nicht erfüllen, behalten sich die Veranstalter vor, diese von der jeweiligen Veranstaltung auszuschließen.

Die letzten Infos zur Veranstaltung mit allen wichtigen Details (zu Treffpunkt, Uhrzeit, Zahlung, etc.) bekommen Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung per Mail von uns (Infomail).

 

Woher weiß ich, wofür mein Kind fest angemeldet ist?

Wenn Sie sich über Ihr Login bei uns anmelden, sehen Sie den Namen der Kinder, die sie angemeldet haben. Darunter finden Sie auch wofür jedes einzelne Kind angemeldet wurde.

"Z" steht dabei für "Zuteilung": Ihr Kind ist fest angemeldet. 

"W" steht dabei für "Warteliste": Hier gibt es momentan leider keinen freien Platz für Ihr Kind. Es steht jedoch auf einer Warteliste. Wenn ein Platz frei wird, melden wir uns umgehend bei Ihnen.

"S" steht für "Storno": Das Kind wurde für diese Veranstaltung wieder abgemeldet.

Hier nochmal zum besser vorstellen als "pdf".

 

Wo sehe ich, welche persönlichen Angaben ich zu meinem Kind gemacht habe?

Wenn sie sich über Ihr Login bei uns anmelden, sehen Sie den Namen der Kinder, die sie angemeldet haben. 

Direkt unter dem Namen finden Sie die Angaben, die sie gemacht haben zu: 

  • Behinderungen, körperlichen Schwächen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Medikamenteneinnahme;
  • Allergien;
  • Beachtenswertem;
  • Schwimmfertigkeit;
  • Teilnahme am Schwimmen;
  • Fotos/Filme zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit
  • Einverständnis des anderen Elternteils (bei gemeinsamer elterlicher Sorge § 1629 Abs.1 BGB)
  • Besitz eines Ferienpasses
  • Bestätigung über Erziehungsberechtigung
  • Teilnahme an den in der Ausschreibung beschriebenen Aktivitäten und dem dort vorgestellten Ablauf;
  • Anmeldung zum Email-Newsletter über Aktionen und Veranstaltungen für junge Menschen.
  • Angaben rund die Corona-Pandemie
  • etc.

Sie selbst können nach der Registrierung keine Änderungen an diesen Angaben mehr vornehmen. Sollte etwas nicht korrekt sein, dann schicken Sie uns bitte eine Mail. Wir werden dies dann berichtigen.

Hier nochmal zum besser vorstellen als "pdf".

 

Muss ich mein Kind abmelden oder ist es in Ordnung einfach nicht zu kommen?

Sollte etwas dazwischenkommen, dann müssen Sie Ihr Kind unbedingt von der Aktion abmelden.

Sie können uns kurz anrufen oder Sie stornieren die Veranstaltung selbst über Ihren Login. 

Hier nochmal zum besser vorstellen als "pdf".

Der Platz wurde für Ihr Kind freigehalten und mit dem Teilnehmerbeitrag die Aktion entsprechend kalkuliert. Ohne Abmeldung müssen wir Ihnen den kompletten Teilnehmerbeitrag in Rechnung stellen.

 

Fallen Stornogebühren an, wenn ich mein Kind abmelde?

Bei Nichtteilnahme fallen entsprechende Kosten an. Je nachdem wie kurzfristig die Abmeldung stattfindet kann ggf. die komplette Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt werden.

Die Stornogebühren von unseren Veranstaltungen, also von Landkreisjugendarbeit/Kreisjugendring Kulmbach, können Sie unseren Teilnahmebedingungen entnehmen.

 

Wann muss ich wie zahlen?

Das kommt auf die Aktion an.

Bei manchen Veranstaltungen wird nur vor Ort bezahlt (Ferienbetreuung, Kurse etc.), bei manchen müssen Sie den Teilnehmerbeitrag im Voraus überweisen.

Was bei der gebuchten Aktion der Fall ist, steht in der Infomail, die Sie zur jeweiligen Aktion zugeschickt bekommen.

Bei Tagesfahrten kann generell nicht vor Ort bezahlt werden. Hier muss der Teilnahmebeitrag im Vorfeld überwiesen werden.

Wie welche Veranstaltung bezahlt werden muss steht in der Infomail, die Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung von uns bekommen.

 

Wo finde ich die Kennnummer, die ich bei der Bezahlung per Überweisung angeben muss?

Wenn sie sich über Ihr Login zu unserer Datenbank anmelden, sehen Sie den Namen des Kindes, das sie angemeldet haben. Darunter finden Sie auch wofür Ihr Kind angemeldet wurde.

Direkt vor der Veranstaltung steht die Kennnummer für die jeweilige Veranstaltung.

Hier nochmal zum besser vorstellen als "pdf".

 

Die gewünschte Veranstaltung erscheint nicht mehr in der Auswahlliste?

Zum einen kann es sein, dass das Alter Ihres Kindes nicht mit der "geforderten" Altersspanne der Veranstaltung übereinstimmt. 

Zum anderen haben wir einen Anmeldestopp für die einzelnen Veranstaltungen. 72 Stunden vor der Veranstaltung nehmen wir aus organisatorischen Gründen keine Anmeldungen entgegen. Wir haben uns auf die entsprechende Anzahl an Kindern eingestellt und entsprechend Programmpunkte reserviert, sowie ggf. Essen und Getränke organisiert. Eine kurzfristige Anmeldung ist u.U. nur noch telefonisch möglich.

Bitte überprüfen Sie, ob eine dieser Möglichkeiten bei Ihnen der Fall ist.

Sollten Sie dann noch Fragen haben, melden Sie sich bitte einfach kurz bei uns!

 

Mein Kind ist jünger bzw. älter als die angegebene Altersspanne?

Dann kann das Kind leider nicht teilnehmen. Sie können die Veranstaltung dann auch nicht auswählen.

Hier geht es einfach darum, dass unsere Angebote (das Programm, die Anzahl der Betreuer) auf die jeweilige Altersgruppe zugeschnitten sind. Für jüngere bzw. ältere Kinder "passt" das dann einfach nicht und sie würden sich langweilen.

Aber: wir haben eine gewisse "Toleranzspanne". Sollte Ihr Kind innerhalb von 110 Tagen das Mindestalter erreichen, dann darf es gerne mit. Dieselbe "Spanne" gilt, wenn Ihr Kind älter sein sollte.

 

Dürfen Eltern auch mit?

Dies hängt von der Veranstaltung ab. Meist ist dies ersichtlich aus der angegebenen Altersspanne.

Im Normalfall sind unsere Angebote nur für Kinder und Jugendlichen gedacht.

Mit unseren Aktionen soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden etwas gemeinsam mit anderen Kindern bzw. Jugendlichen zu unternehmen. Sie sollen gemeinsame Erlebnisse und Lernerfahrungen untereinander ermöglichen.

Auch werden unsere Angebote aus Mitteln des Landkreises für die Jugendarbeit bezuschusst. Aus diesen Gründen dürfen Eltern im Normalfall leider nicht teilnehmen.

Es gibt jedoch auch Aktionen, bei denen die Eltern gerne mit dabei sein dürfen ggf. auch sollen. Hier kommen Veranstaltungen in Frage, die entsprechend als Familienaktion (wie z.B. unser Family Fun Festival) ausgeschrieben wurden. Darüber hinaus bieten auch viele Vereine und Verbände Aktionen (z.B. Wanderungen) für die ganze Familie an. Sollte dies der Fall sein, dann finden Sie diese Information bei den Einzelheiten zur Veranstaltung selbst.  

 

Wann geht es wo los und was müssen die Kinder mitnehmen?

Wir verschicken für alle unsere Aktionen rechtzeitig vor deren Beginn alle Informationen zur Veranstaltung per Mail an alle Teilnehmer.

Wenn Sie zu lange auf diese Mail warten, dann überprüfen Sie bitte den "Spam"-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs. 

Sollten Sie dann noch Fragen haben, melden Sie sich bitte einfach kurz bei uns!

 

Kann mein Kind alleine zur Aktion kommen und wieder nach Hause gehen?

Die Aufsichtspflicht auf dem Hin- und Rückweg zu o.g. Veranstaltung liegt bei den Erziehungsberechtigten.

Es gilt dabei zu bedenken, dass Kinder erst im Alter von etwa 12 Jahren in der Lage sind, den Straßenverkehr in einer ähnlichen Weise wie Erwachsene zu erleben und zu überschauen, sowie Verkehrsregeln zu beachten.

Die Teilnehmer werden ab dem Eintreffen und bis zur Abholung bei der jeweiligen Veranstaltung von entsprechenden Betreuern beaufsichtigt.

 

Müssen die Kinder Geld mitnehmen?

In der Beschreibung zur einzelnen Veranstaltung ist beschrieben, was alles im Teilnehmerbeitrag enthalten ist.

Je nach Aktion sind Essen und Getränke entweder darin enthalten oder auch nicht. Dies können Sie der entsprechenden Infomail, die Sie zu jeder unserer Aktionen erhalten, entnehmen. Hier steht genau drin, wie es sich mit dem Essen und Getränken verhält.

Wenn das Mittagessen nicht mit im Preis enthalten ist, können Sie entweder dem Kind etwas zum Essen oder Geld mitgeben. Im Normalfall bekommen die Kinder die Möglichkeit sich etwas zum Essen und zum Trinken zu kaufen.

Ansonsten wird für die Veranstaltungen nur Geld benötigt, wenn sich das Kind irgendetwas persönlich (Andenken etc.) kaufen möchte.

 

Brauchen die Kinder etwas zu essen oder zu trinken für die Aktion?

Generell ist es nie verkehrt den Kindern; vor allem etwas zum Trinken; mitzugeben.

Gerade bei längeren Anfahrten zu unserem Zielort sind Getränke und eine Brotzeit besonders wichtig.

Bei vielen Aktionen sind jedoch Getränke oder Getränke und Essen im Preis enthalten. Nähere Infos hierzu finden Sie in der Infomail zur jeweiligen Aktion, die wir Ihnen rechtzeitig vor dieser zuschicken.

Bei den Aktionen und auch den Tagesfahrten werden keine Getränke verkauft.

 

Wer betreut mein Kind?

Dies steht in der Infomail zu der jeweiligen Aktion, für die Sie Ihr Kind angemeldet haben.

Bei unseren Veranstaltungen (von Landkreisjugendarbeit / Kreisjugendring Kulmbach) sind dies zum einen unsere hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter (Erzieher, Sozialpädagogen, Pädagogen) und/oder zum anderen unsere ehrenamtlichen Betreuer.

Alle unsere ehrenamtlichen Betreuer wurden sorgfältig von uns ausgewählt und haben von uns eine umfangreiche Schulung bekommen. Dabei ging es um Aufsichtspflicht, Pädagogik, Notfallmanagement und vieles mehr. Ebenso ist ein Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend, der regelmäßig aufgefrischt werden muss.

Darüber hinaus sind viele unserer ehrenamtlichen Betreuer entweder bei anderen Organisationen (z.B. Katholische oder Evangelische Jugend, Sportjugend etc.) als Jugendbetreuer tätig oder sie sind dabei, einen pädagogischen Beruf zu erlernen bzw. zu studieren.

Außerdem ist bei unseren Aktionen mit ehrenamtlichen Betreuern grundsätzlich eine Leitung dabei, die auf eine langjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit zurückblicken kann.

Nähere Informationen über die Betreuer von anderen Veranstaltern erhalten Sie direkt bei diesen.

 

Was ist, wenn mein Kind kurzfristig krank wird?

Bitte informieren Sie uns in diesem Fall baldmöglichst!

Wenn wir rechtzeitig Bescheid wissen, nehmen wir Ihr Kind einfach aus unserer Teilnehmerliste.

Haben wir einen Ersatz, sprich haben wir jemanden auf der Warteliste, dann entstehen auch keine Kosten für Sie.

Sie können uns jedoch auch eine Ersatzperson benennen.

 

Ich kann mich nicht mit meiner Adresse registrieren!

Dies könnte daran liegen, dass Sie nicht im Landkreis Kulmbach wohnen. Unsere Angebote werden für Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Kulmbach angeboten. Sind kurzfristig noch Plätze frei, können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Landkreisen teilnehmen. Bitte melden Sie sich dann direkt bei uns unter 09221/707-205 an oder schicken uns eine Mail.

 

Haben Sie noch eine Frage, die wir hier noch nicht beantwortet haben?

Dann rufen Sie uns einfach kurz an unter 09221/707-205 an oder schicken uns eine Mail.  

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Wichtig!!!!
Die Anmeldung dürfen nur die Erziehungsberechtigten des jeweiligen Teilnehmers vornehmen.
Im Falle der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge (§1629 Abs. 1 BGB) bestätigt der/die anmeldende Erziehungsberechtigte mit dem akzeptieren unserer Teilnahmebedingungen das Einverständnis des anderen Elternteils.
Die Angaben zum Teilnehmer müssen unbedingt vollständig und korrekt sein, damit wir im Fall der Fälle wissen, worauf wir achten müssen.