Mo, 14.04.2025 08:00 - Do, 17.04.2025 16:30 Waldwoche
Osterferien, Wo 1
Beibusch
58,00-66,00€
6-12J
Frei: 1
  Di, 22.04.2025 08:00 - Fr, 25.04.2025 14:30 Waldwoche
Osterferien, Wo 2
Beibusch
58,00-66,00€
6-12J
Frei: 18
  Mo, 04.08.2025 08:00 - Fr, 08.08.2025 14:30 Waldwoche
Sommerferien, Wo 1
Beibusch
72,00-82,00€
6-12J
Frei: 0
  Mo, 11.08.2025 08:00 - Do, 14.08.2025 16:30 Waldwoche
Sommerferien, Wo 2, ohne 15.08. (Feiertag)
Beibusch
58,00-66,00€
6-12J
Frei: 0
  Mo, 18.08.2025 08:00 - Fr, 22.08.2025 14:30 Waldwoche
Sommerferien, Wo 3
Beibusch
72,00-82,00€
6-12J
Frei: 30
  Mo, 03.11.2025 08:00 - Fr, 07.11.2025 14:30 Waldwoche
Herbstferien
Beibusch
72,00-82,00€
6-12J
Frei: 24

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Bitte beachten Sie:

Damit Ihre Buchung verbindlich wird, muss der Teilnehmerbeitrag innerhalb von 5 Werktagen nach der Buchung auf dem Konto der Gemeinde Laufach eingegangen sein. Ansonsten wird die Reservierung gelöscht. Beachten Sie bitte, dass keine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht. Die Bankverbindung finden Sie über „Druckversion/Teilnahmebestätigung“. Bitte lesen Sie bei der Registrierung die Teilnahmebedingungen oder klickern Sie hier: Teilnahmebedingungen

Stornierung

Bei Stornierung von gebuchten Teilnehmerbeiträgen je Ferienbetreuungswoche und Kind erheben wir eine Stornogebühr von 30,00 €. Bei Stornierung 2 Wochen vor Beginn der Ferienbetreuungswoche erfolgt keine Erstattung des Teilnehmerbeitrages. Sollte in diesem Zeitraum das Nachrücken eines Kindes von der Warteliste möglich sein, wird den Eltern die Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornogebühr von 30,00 € erstattet.

Vergünstigungen auf die Teilnehmerbeiträge

Sollten Sie Hilfeleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, erhalten Sie Vergünstigungen auf die Teilnehmerbeiträge. In diesem Fall melden Sie sich bitte regulär an. Damit die Vergünstigung wirksam werden kann, nehmen Sie bitte Kontakt zu Frau Bachmann auf.

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können die Teilnehmerbeiträge evtl. auch vom Jobcenter des Landkreises Aschaffenburg übernommen werden. Bitte stellen Sie hierzu einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter.