Liebe Kinder, liebe Eltern!
ab sofort könnt Ihr Euch zum Markt Schwabener Sommerferienprogramm 2024 anmelden!
Bunt, spaßig und erlebnisreich - so sollen die Ferien in Markt Schwaben sein. Unser vielfältiges Ferienprogramm wird da sicher seinen Teil zu beitragen: Ob mit Pferden oder Drahteseln, ob beim Basteln oder Klettern, ob im Tonstudio oder in der Bäckerei, ob als Junior-Helfer oder als Amazonasindianer - wir wünschen Euch allen ganz viel Spaß und kurzweilige Ferientage!
Einen ganz großen Dank an alle Anbieter und an die Kolleginnen in der Verwaltung für die großartige Programmvielfalt und Organisation!
Die Vorfreude auf die Sommerferien kann beginnen!
Jan Ostmann
Leiter Jugendzentrum Blues
05.06.2024
Weiterhin laufen die Anmeldungen zu den Ganztagsbetreuungsangeboten 2024, zum Beispiel für den Bauspielplatz in der zweiten Sommerferienwoche.
Auch die Anmeldungen für die erste und letzte Ferienwoche sind weiterhin frei geschaltet. Bitte beachten Sie aber, dass sich für diese beiden Angebote (Aktivferien und MitmachZirkus) erst einmal nur Kinder der Mittagsbetreuung (MiB) anmelden dürfen.
Grund dafür ist, dass es sich dabei um ein Ersatzangebot für das MiB-Ferienangebot handelt, da die Mittagsbetreuung in diesen Sommerferien in das neue Schulgebäude umziehen wird. Ab dem 15.06.2024 dürfen dann auch Kinder, die nicht zur MiB gehen, die freien Plätze einnehmen.
Wer Fragen zum Anmeldeprozess bzw. dem Gesamtprogramm hat, kann sich an die pädagogischen Mitarbeiter des Jugendzentrums „Blues“ wenden:
Jugendzentrum „Blues“
Am Erlberg 2
85570 Markt Schwaben
Tel.: (08121) 22 34 74
Unsere Sprechzeiten sind:
Dienstag: 10:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 14:30 – 21:00 Uhr
Donnerstag: 15:30 – 21 :00 Uhr
Freitag: 14:30 – 22:00 Uhr
Samstag: 15:30 – 21 :00 Uhr
Noch ein Veranstaltungshinweis für alle verspielten Erwachsenen und Jugendlichen:
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Info: Sie dürfen NUR die EIGENEN Kinder, also Kinder deren gesetzlicher Vertreter Sie sind, anmelden. Eine Anmeldung von fremden Kinder ist nicht gestattet, da uns sonst keine gültige Anmeldung von Seiten der eigentlich sorgeberechtigten Person(en) vorliegt. Der Geschwisterrabatt gilt dementsprechend nur für die eigenen Kinder.