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Info: Sie dürfen NUR die EIGENEN Kinder, also Kinder deren gesetzlicher Vertreter Sie sind, anmelden. Eine Anmeldung von fremden Kinder ist nicht gestattet, da uns sonst keine gültige Anmeldung von Seiten der eigentlich sorgeberechtigten Person(en) vorliegt. Der Geschwisterrabatt gilt dementsprechend nur für die eigenen Kinder.