Für Familien, die staatliche Mittel beziehen, besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung
entweder über das
Bildungs- und Teilhabepaket
Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die
• Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II),
• Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder
• Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten,
können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen.
Hier findet man weitere Informationen zum BuT.
Ansprechperson ist Elke Nöthen, Telefon: 02225/917-212, E-Mail: elke.noethen@meckenheim.de
oder über eine
Sonderförderung
Kindern von Arbeitslosen und Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII kann bei Freizeitmaßnahmen ein Zuschuss von max. 10,00 € je Tag gewährt werden, bei Feriennaherholungen ein Zuschuss von 50% des Teilnehmerbeitrages, jedoch maximal 50,00 €.
Hier findet man weitere Informationen zur Sonderförderung.
Ansprechperson ist Hanna Esser,Telefon: 02225/917-289, E-Mail: hanna.esser@meckenheim.de
Eine Bezuschussung für die gleiche Maßnahme kann nur nach einer der genannten Möglichkeiten gewährt werden!
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