Bildung und Teilhabe

Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn sie bzw. ihre Eltern

  • Leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder
  • Sozialhilfe nach SGB XII oder nach §2 AsylbLG oder
  • Wohngeld oder den Kindergeldzuschlag nach dem BKGG bekommen.

Besteht ein Anspruch auf eine dieser Leistungen, so können die Gebühren für einzelne Veranstaltungen aus dem Ferienprogramm übernommen werden.

Für weitere Informationen bzgl. einer Kostenübernahme steht ihnen das Familienbüro Neuenkirchen-Vörden gern zur Verfügung.

 

Kontakt Familienbüro:

Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
Kerstin Müller
Tel.: 05493-987154
Mail: kerstin.mueller@neuenkirchen-voerden.de

Website des Familienbüros

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BEI FRAGEN:

Kommunale Jugendpflege

Jugendhaus Neuenkirchen-Vörden
Küsterstraße 4a
49434 Neuenkirchen-Vörden

05493/9871-49
katharina.hornemann@neuenkirchen-voerden.de
hannes.brinkmann@neuenkirchen-voerden.de