Ferienprogramm der Gemeinde Poing

 

Teilnahmebedingungen & Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

 

1. Veranstalter

Veranstalterin dieses Ferienprogramms ist die Gemeinde Poing – Fachbereich 4, Generationen und Bildung; in Kooperation und mit Unterstützung von Dritten.

 

Die Gemeinde Poing organisiert in Namen der Veranstalter das Anmeldeverfahren und dient als zentrale Zahlstelle für die Teilnehmerbeiträge und leitet diese in voller Höhe an die jeweiligen Veranstalter weiter.

 

Ansprechpartner für das Anmeldeverfahren:

Gemeinde Poing

Sachgebiet 4.1 des Fachbereich 4 – Generationen und Bildung

Friedensstraße 3 a – 85586 Poing

 

Tel. 08121 / 9794-403, -421, -422

E-Mail: generationen@poing.de

 

Öffnungszeiten:

Montag  bis Freitag         08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:                    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr                                                                                     und nach Vereinbarung

 

Das Poinger Jugendzentrum organisiert und führt als Sachgebiet 4.2 des Fachbereiches 4 darüber hinaus eigene Ferienfreizeiten durch. Die Abwicklung der Anmeldungen sowie die Bezahlung der Teilnehmerbeiträge können beim Jugendzentrum und über den Fachbereich 4 erfolgen. Bei Fragen zu der Programmbeschreibung wenden Sie sich bitte an das Team des Jugendzentrums.

 

Ansprechpartner für Ferienfreizeiten des Jugendzentrums:

Jugendzentrum der Gemeinde Poing

Fachbereich 4.2

Friedensstraße 3 – 85586 Poing

 

Tel. 08121 / 9794-421, -423

E-Mail: juz@poing.de

 

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Donnerstag:         15:00 Uhr bis 20:45 Uhr

Freitag und Samstag:               15:00 Uhr bis 21:45 Uhr                                                                       und nach Vereinbarung

 

Besondere abweichende Regelungen für das Anmeldeverfahren und der Bezahlung der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen des Jugendzentrums sind möglich und können in der jeweiligen Programmbeschreibung gesondert entnommen werden. Die Regelung der Teilnahmebedingungen & Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung vom Ferienprogramm der Gemeinde Poing bleiben allgemein gültig.

 

2. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind je nach Art der Veranstaltung Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren (genaue Altersangaben in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bitte beachten!)

 

 

 

3. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der Gemeinde Poing ist durch den/die Sorgeberechtigte(n) über das Online-Portal „ferien.poing.de“ vorzunehmen. Weitere Bedingungen für das Anmeldeverfahren ergeben sich aus der Programmbeschreibung im Online-Portal oder auf der Gemeinde Poing Webseite.

 

Für die Registrierung im Online Portal und die Anmeldung zur Teilnahme am Ferienprogramm ist die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten erforderlich, siehe hierzu Ziff.11. Die Anmeldung wird mit dem Absenden der Daten verbindlich.

 

Das Online-Portal informiert Sie über den Status Ihrer Anmeldung, an welchen Veranstaltungen eine Teilnahme für Ihr(e) Kind(er) möglich ist (sind) und bei welchen Ihr(e) Kind(er) auf der Warteliste ist (sind). Sofern der Gemeinde Poing für die jeweilige Veranstaltung mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, werden diese durch ein automatisches Losverfahren vergeben. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht nicht.

 

Sollten keine Möglichkeiten für eine Online Anmeldung bestehen oder wird nur eine Unterstützung benötigt, so wenden Sie sich bitte an die in Ziff.1 genannten Ansprechpartner.

 

Besondere abweichende Regelungen für das Anmeldeverfahren für spezielle Ferienfreizeiten des Jugendzentrums sind möglich und können in der jeweiligen Programmbeschreibung gesondert entnommen werden.

 

Sollte die Einwilligung zur Datenschutzerklärung und die Einwilligung zur Erhebung und Speicherung der Daten nicht erfolgen bzw. widerrufen werden, so ist die Anmeldung nicht verbindlich und die Teilnahme am Ferienprogramm der Gemeinde Poing kann ausgeschlossen werden.

 

4. Teilnahmebeitrag

Der Teilnahmebeitrag wird mit der verbindlichen Anmeldung fällig; die Höhe des Teilnahmebeitrages ergibt sich aus der Beschreibung der Veranstaltung. Die zu entrichtenden Teilnahmebeiträge sind nach erfolgreicher Registrierung im Online-Portal zu entnehmen.  

 

Für die Zahlung stehen folgende Online-Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

- Giropay
- Kreditkartenzahlung
- Paydirekt

 

Alternativ sind die Teilnahmebeträge bis 10 Werktage nach erfolgreicher Anmeldung durch Überweisung auf nachfolgendes Konto bei der Gemeinde Poing zu entrichten. Eine verbindliche Zuteilung zur Veranstaltung erfolgt erst nach Zahlungseingang auf unser Konto:

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg

IBAN: DE14 7025 0150 0000 6001 30

SWIFT-BIC: BYLADEM1KMS

Verwendungszweck: Veranstaltung, Nachname, Vorname des Kindes/der Kinder

 

Bei Anmeldungen auf Restplätze nach Anmeldeschluss ist der Teilnahmebeitrag bis spätestens zwei Werktage gegen Barzahlung zu entrichten.

 

Besondere abweichende Regelungen für die Fälligkeit der Teilnehmerbeiträge für Ferienfreizeiten des Jugendzentrums sind möglich und können in der jeweiligen Programmbeschreibung oder bei der Anmeldung gesondert entnommen werden.

 

Für Teilnahmebeträge in bar wenden Sie sich bitte an die in Ziffer 1 genannten Ansprechpartner.

 

Wird der Teilnahmebetrag bis zum Fälligkeitstermin nicht bezahlt, so kann der Veranstalter die Teilnahmeberechtigung entziehen und den Platz an einen anderen Teilnehmer vergeben.

 

5. Leistungen/ Leistungsänderungen

Für Programmleistungen sind die Angaben unter „ferien.poing.de“ maßgeblich.

 

Änderungen im Programmablauf und Terminänderungen bleiben vorbehalten. Abweichungen einzelner Programmleistungen, die nach der Anmeldung notwendig werden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Die Gemeinde Poing verpflichtet sich, die Teilnehmer/Innen von Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihr dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.

 

6. Wichtige Hinweise

Alle Veranstaltungen werden von ausgebildeten Jugendleiter/innen, ehrenamtlichen Mitarbeiter/Innen sowie von Drittveranstaltern geleitet und betreut. Den Anweisungen des Betreuungspersonals ist Folge zu leisten. Bitte sorgen Sie für die bei der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannten „Ausrüstung“. Bei einzelnen Veranstaltungen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte bringen Sie diese ausgefüllt und unterschrieben zum Veranstaltungs- bzw. Abfahrtsort mit. Denken Sie darüber hinaus ggf. an Regenkleidung, Sonnenschutz, Getränke etc.

 

Die Gemeinde Poing behält sich das Recht vor, Teilnehmer/Innen, die den Anordnungen der Mitarbeiter/Innen/Betreuer/Innen zuwiderhandeln, gegen die Hausordnung verstoßen oder strafbare Handlungen begehen, auf deren Kosten von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

 

Die Sorgeberechtigten erklären durch das Anerkennen dieser Teilnahmebedingungen ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

Die Teilnehmer/Innen sollen 15 Minuten vor der Veranstaltung anwesend sein. Spätestens 15 Minuten nach der Beendigung der Veranstaltung sollte eine Abholung der Teilnehmer/Innen erfolgen. Eine Betreuung über den Veranstaltungszeitraum hinaus kann nicht gewährleistet werden.

 

7. Besonderheiten der Teilnehmer/Innen

Besonderheiten des Gesundheitszustandes der Teilnehmer/In (z.B. Diätvorschriften, Allergien, Medikamenteneinnahme, Impfstatus etc.) und Besonderheiten der Ernährung sind im Anmeldeverfahren gesondert auf einem Erfassungsbogen anzugeben und datenschutzrechtlich einzuwilligen.

 

Ergibt der gesundheitliche Zustand der/des Angemeldeten, dass eine Teilnahme nicht möglich ist, ist er/sie vom Programm ausgeschlossen und es gelten die Regelungen über den Rücktritt durch den Teilnehmer entsprechend.

 

8. Versicherung

Alle Teilnehmer/Innen am Poinger Ferienprogramm sind seitens der Gemeinde Poing haftpflicht- und unfallversichert. Die Teilnehmer/Innen müssen Mitglied einer Krankenkasse sein bzw. bei der/den Sorgeberechtigten mitversichert. Evtl. vom Veranstalter verauslagte Behandlungs-, Medikamenten-, Fahrt- und sonstige Kosten sind vom Sorgeberechtigten - unabhängig von einer Erstattung durch Krankenkassen - zurückzuzahlen.

 

9. Rücktritt / Rückerstattung Teilnahmebeitrag

 

9.1. Rücktritt durch die Gemeinde Poing

 

a) Die Gemeinde Poing kann ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung für die Veranstaltungen zurücknehmen, wenn die Sorgeberechtigten die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. In diesem Fall behält die Gemeinde Poing den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag.

 

b) Die Gemeinde Poing ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen. Gründe hierfür können z.B. das Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl, ein Ausfall bei dem durchführenden Träger der Veranstaltung oder Umstände sein, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den vollen Teilnahmebeitrag zurück. Ein Rechtsanspruch auf Veranstaltungsdurchführung besteht nicht.

 

c) Bei nicht fristgerechter Zahlung des Teilnahmebeitrages, siehe Ziff. 4 wird die Anmeldung storniert.

 

9.2. Rücktritt durch den/die Teilnehmer/In

Ein Rücktritt ist nach verbindlicher Anmeldung nur aus gesundheitlichen Gründen unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Dafür wird keine Rücktrittspauschale erhoben. Grundsätzlich aber werden die Kosten der Teilnahmebeiträge nur dann zurückerstattet, wenn Nachrücker/Innen von der Warteliste den Platz in Anspruch nehmen. Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages wird nicht vorgenommen, wenn der/die Teilnehmer/Innen aus gesundheitlichen oder sonstigen von ihm/ihr zu tragenden Gründen nach Veranstaltungsbeginn zum Ort der Veranstaltung kommt bzw. den Ort der Veranstaltung vor Veranstaltungsende verlässt.

 

Die Rückerstattung erfolgt mit Überweisung oder in bar; in diesem Falle wenden Sie sich bitte an die unter Ziff.1 genannten Ansprechpartner.

 

10. Haftung

Die Gemeinde Poing haftet nicht für Unfälle, an denen sie kein Verschulden trifft. Grundsätzlich wird von Seiten des Veranstalters alles getan, um Gefährdungen auszuschließen. Der Veranstalter übernimmt für verlorengegangene Gegenstände bzw. Schäden am Eigentum der Teilnehmer/Innen keine Haftung.

 

11.  Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Die Datenschutzerklärungen zum Ferienprogramm und en Rathaus-Online-Services der Gemeinde Poing habe ich zur Kenntnis genommen.                                                                                                        

 

12. Bildrechte

Mit der Einwilligung stimmen Sie weiterhin zu, dass die Gemeinde Poing bzw. der jeweilige Träger der Veranstaltung im Rahmen der Veranstaltungen Bildaufnahmen fertigt und diese zum Zwecke der Dokumentation bzw. Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Gegen die Verwendung von Bildmaterial kann bei der Gemeinde Poing schriftlich oder per E-Mail Widerspruch eingelegt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die unter Ziff. 1 genannten Ansprechpartner. Ein Widerspruch gegen die Verwendung von Bildmaterial hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Ferienprogramm. Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.

 

13. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einer oder mehrere Vereinbarungsbestimmungen bewirkt nicht die Ungültigkeit der gesamten Vereinbarung. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen sollen solche treten, die dem Sinn und Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommen.

 

März 2022/ Gemeinde Poing

 

 

 

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