Allgemeine Teilnahmebedingungen der Jugendpflege der Gemeinde Wennigsen (Deister) 

1. Anmeldung 

Die Anmeldung erfolgt mittels des jeweiligen Anmeldeformulars an die 

Jugendpflege der Gemeinde Wennigsen (Deister)
Argestorfer 
Straße 4a 
30974 Wennigsen (Deister). 

Mit der Abgabe der Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. 

2. Zahlung 

Der Teilnahmebeitrag ist grundsätzlich bei der Anmeldung fällig. 

3. Rücktritt bei Tagesveranstaltungen, Seminaren 
und Freizeiten 

Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber der Jugendpflege Wennigsen (Deister) erfolgen. Für den Fall des Rücktritts ergeben sich soweit in der Ausschreibung nicht anders angegeben folgende Stornokosten: 

  • Bis eine Woche vor Beginn der Maßnahme: Kostenfrei. 
  • Absage weniger als eine Woche vor Beginn der Maßnahme: 100 Prozent des Teilnahmebeitrages.

Stellt die angemeldete Person eine Ersatzperson, fallen keine Stornokosten an. 

4. Haftung

Eine Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht Übernommen.

5. Versicherung 

Es wird davon ausgegangen, dass alle angemeldeten Personen über einen ausreichenden Unfall‐ und Haftpflichtversicherungsschutz verfügen.

6. Aufsichtspflicht 

Alle Aktionen der Jugendpflege der Gemeinde Wennigsen (Deister) werden von besonders 
ausgebildeten und verantwortungsvollen Kräften betreut. 

Für die Dauer der Veranstaltung wird die Aufsichtspflicht durch die Personensorgeberechtigten 
an die Personen übertragen, welche die Maßnahme durchführen. 

7. Wohnsitz 

Alle Angebote der Jugendpflege Wennigsen (Deister) sind für Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Wennigsen haben. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Eine Entscheidung hierüber fällt die Jugendpflege der Gemeinde Wennigsen (Deister).

8. Spielregeln

Setzt sich eine teilnehmende Person trotz Mahnungen wiederholt über bestimmte Regeln 
zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begeht sonstige grobe Verstöße, hat die 
Jugendpflege der Gemeinde Wennigsen (Deister) das Recht, diese in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause zu schicken oder von einer erziehungsberechtigten Person abholen zu lassen. 

9. Recht am eigenen Bild 

Mit der Anmeldung wird der Jugendpflege widerruflich die Erlaubnis erteilt, Fotos von der 
Veranstaltung, auf denen die angemeldete Person unter Umständen zu erkennen ist, für die Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.

10. Datenschutz

Die Anmeldedaten werden von der für die Jugendpflege der Gemeinde Wennigsen zur Vorbereitung, Durchführung, Abrechnung und Auswertung der Veranstaltung genutzt. Die Kooperationspartner*innen der Jugendpflege erhalten für die Dauer der Durchführung eines Angebotes den Namen, das Alter und die Telefonnummer der teilnehmenden Personen. Darüber hinaus findet keine Nutzung der Anmeldedaten statt.

Bezüglich der erhobenen Daten besteht jederzeit das Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung und Widerspruch.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Wennigsen (Deister). 

Wennigsen, 09.12.2019