Bildungspaket

 

Möglichkeit der Kostenerstattung für den Ferienpass und von Ferienspielangeboten

 

Bei Bezug von

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

können die Kosten für den Ferienpass und die Teilnahmebeiträge für die Wittener Ferienspielangebote gegebenenfalls durch das Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von maximal 180,00 € pro Jahr erstattet werden, sofern der Betrag nicht bereits durch etwaige Vereinsbeiträge oder andere Veranstaltungen aufgebraucht wurde. Durch das Starke-Familien-Gesetz hat sich das Antragsverfahren geändert. Es muss kein expliziter Antrag mehr auf sozio-kulturelle Teilhabe gestellt werden, da dieser bereits dem Grunde nach mit einem Antrag auf generelle Sozialleistungen als gestellt gilt. Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher müssen lediglich den Nachweis über die Teilnahme an den Wittener Ferienspielangeboten mit dem Nachweis der angefallenen Kosten (der Ferienpass, die Teilnahmebestätigung bzw. die Quittungen der Veranstalterinnen und Veranstalter) vorlegen, damit eine Bewilligung erfolgen kann.

 

Wo kann die Kostenübernahme beantragt werden?

Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher von Bürgergeld (SGB II) wenden sich an das

Jobcenter EN

Regionalstelle Witten

Holzkampstr. 7b

58453 Witten

Telefon: 02302-204 0

 

Hier gelangen Sie direkt zu dem Vordruck für die soziokulturelle Teilhabe:

https://www.enkreis.de/fileadmin/Dateien/Cross7/Startseite/Arbeit_Beruf/Fur_Burger%2Ainnen/Downloadbereich_Service_fur_Arbeitsuchende/Downloadbereich/20210610_Nachweis_fuer_soziokulturelle_Teilhabe.pdf

Hier gelangen Sie zu den allgemeinen Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket:

https://www.enkreis.de/arbeit-beruf/burgergeld/bildungs-und-teilhabepaket

Hier gelangen Sie zu dem Downloadbereich mit allen Vordrucken:

https://www.enkreis.de/arbeit-beruf/fuer-buergerinnen/downloadbereich-fuer-buergerinnen

 

Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe (SGB XII) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich an die

Stadt Witten

Amt für Wohnen und Soziales

-Bildung- und Teilhabe-

Marktstr. 16

58452 Witten

Telefon: 02302-581 5317; 581 5333; 581 5048; 581 5016; 581 5034

E-Mail: Bildung-und-Teilhabe@stadt-witten.de