Teilnahmebedingungen des Ferienprogramms der Samtgemeinde Hankensbüttel

1. Veranstalter

Samtgemeinde Hankensbüttel -Jugendförderung-, Kooperationspartner und Dritte.

2. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind je nach Art der Veranstaltung Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre (Alteransgabe bei der jeweiligen Aktion beachten).

3. Anmeldung

Für die Veranstaltungen muss eine Anmeldung erfolgen. Die Anmeldung ist von der/dem Erziehungsberechtigten vorzunehmen.

Weitere Bedingungen für das Anmeldeverfahren ergeben sich aus der Programmbeschreibung in der Broschüre und im Online-Portal auf www.die-jugendfoerderung.de

Die Anmeldung muss online über das Portal der Samtgemeinde Hankensbüttel erfolgen. Es wird kein Losverfahren geben, eine Anmeldung gilt als Verbindlich. Ausgebuchte Veranstaltungen werden nach Möglichkeit aufgestockt, dafür gibt es allerdings keine Garantie.

Bei der Anmeldung über das Portal www.die-jugendfoerderung.de gilt die Anmeldung mit Absenden der persönlichen Daten als verbindlich.

Die Daten der Erziehungsberechtigten müssen auf dem Portal hinterlegt werden. Die Speicherung personenbezogener Daten ist erforderlich. Die Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes Niedersachsen finden Anwendung.

4. Teilnahmebeitrag

Der Teilnahmebeitrag ergibt sich aus der Beschreibung im Programm (Broschüre und online unter www.die-jugendfoerderung.de) und wird nach der Anmeldung per Lastschrift abgebucht. Barzahlung ist nur in Ausnahmesituationen möglich.
 
5. Leistungen
 
Für Programmleistungen sind grundsätzlich die Angaben unter www.die-jugendfoerderung.de maßgeblich.
Abweichungen einzelner Programmleistungen, die nach der Anmeldung notwendig werden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Die Jugendförderung ist verpflichtet, die TeilnehmerInnen von Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihr dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.
 

6. Leitung

Alle Veranstaltungen werden von hauptberuflich tätigen SozialarbeiterInnen/PädagogInnen, ErzieherInnen und ausgebildeten ehrenamtlichen MitarbeiterInnen sowie von Drittveranstaltern geleitet. Den Anweisungen der MitarbeiterInnen ist Folge zu leisten.

7. Verhalten der TeilnehmerInnen am Veranstaltungsort
 
Die Jugendförderung ist berechtigt, TeilnehmerInnen, die den Anordnungen der MitarbeiterInnen zuwiderhandeln, gegen die Haus- bzw. Lagerordnung verstoßen oder irgendwelche strafbaren Handlungen begehen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken. Die Erziehungsberechtigten erklären durch das Anerkennen dieser Teilnahmebedingungen ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
Die TeilnehmerInnen sind ab 15 Minuten vor der Veranstaltungen zu bringen und spätestens 15 Minuten nach der Veranstaltungen abzuholen. Eine Betreuung über den Veranstaltungszeitraum hinaus kann nicht gewährleistet werden.
 

8. Versicherung

Die TeilnehmerInnen sind im Rahmen der Satzung und Verrechnungsgrundsätze des Kommunalen Schadensausgleichs geschützt. Entstehende Kosten für Heilbehandlungen müssen über die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten geregelt werden.

9. Gesundheitszustand der TeilnehmerInnen

Besonderheiten des Gesundheitszustandes der TeilnehmerIn (z.B. Diätvorschriften, Allergien etc.) sind im Anmeldeverfahren unbedingt anzugeben. Ergibt der gesundheitliche Zustand der/des Angemeldeten, dass eine Teilnahme an Ferien-Aktionen nicht möglich ist, ist er/sie vom Programm ausgeschlossen, und es gelten die Regelungen über den Rücktritt durch den Teilnehmer entsprechend.
 
10. Krankheitsvorsorge
 
Die TeilnehmerInnen müssen Mitglied einer Krankenkasse sein (bzw. bei der/ den Erziehungsberechtigten mitversichert) oder für die Dauer der Ferien-Veranstaltungen eine Krankenversicherung abschließen. Von der Jugendförderung entgegenkommenderweise verauslagte Behandlungs-, Medikamenten-, Fahrt- und sonstige Kosten sind in jedem Fall von den Erziehungsberechtigten - unabhängig von einer Erstattung durch Krankenkassen - zurückzuzahlen.
 
11. Rücktritt
 
11.1. Durch die Samtgemeinde Hankensbüttel
 
a) Die Jugendförderung kann ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung für Veranstaltungen  zurücknehmen, wenn die Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. In diesem Fall behält die Jugendförderung den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag.
b) Die Jugendförderung ist berechtigt die Veranstaltung abzusagen, wenn die dafür vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den vollen Teilnehmerbeitrag zurück.
c) Die Bezahlung des Teilnahmebetrages muss innerhalb von sieben Werktagen nach Bekanntgabe der Zuteilung (Losverfahren) per Überweisung erfolgen. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird die Anmeldung durch das System storniert.
 
11.2. Durch einen Teilnehmer
 
Die verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmebeitrages. Ein Rücktritt ist nach verbindlicher Anmeldung nur  aus gesundheitlichen Gründen und nur mit ärztlicher Bescheinigung möglich.
 
12. Außergewöhnliche Umstände
 
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen durch höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen einer Absage sind die Teilnahmebeiträge an die TeilnehmerInnen zurückzuzahlen. Ein Alternativprogramm wird nicht vorgehalten.
 
13. Erstattungen
 
Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages wird nicht vorgenommen, wenn der/die TeilnehmerInaus Krankheitsgründen oder sonstigen von ihm/ihr zu tragenden Gründen den Ort der Veranstaltung verlassen muss bzw. später zum Ort der Veranstaltung  kommt.
 
14. Haftung
 
Der Veranstalter (Samtgemeinde Hankensbüttel – Jugendförderung -, Kooperationspartner und Dritte) übernimmt für verlorengegangene Gegenstände und Schäden keine Haftung.
 
15. Bildrechte
 
Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die Samtgemeinde Hankensbüttel berechtigt ist, Bildaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation zu veröffentlichen (unter anderem regionale Presse, Facebookprofil "Jufoe.Hankau", Homepage, Werbung,...).  Gegen diese Zustimmung kann bei der Samtgemeinde Hankensbüttel schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Weiterhin kann zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung von den Erziehungsberechtigten der Wunsch geäußert werden, die Aufnahmen des Kindes zu unterlassen.
 
16. Newsletter
 
Die Jugendförderung kann an die über die von ihnen in der Online-Anmeldung angegebenen Email-Adresse Informationen zu Ferienfreizeiten, besonderen Aktionen im Jahresverlauf und ähnlichem versenden. Wenn Sie keine weiteren Informationen per E-Mail durch die Samtgemeinde Hankensbüttel erhalten wollen, teilen Sie dies bitte schriftlich mit.

BEI FRAGEN:

Jugendförderung
Samtgemeinde Hankensbüttel
Wittinger Straße 33
29386 Hankensbüttel
Telefon: 05832 9704079