Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Jugendpflege Langenhagen(Stand: 01.08.23) 

1.    Veranstalterin:
Stadt Langenhagen
Marktplatz 1, 30853 Langenhagen 

2.   Allgemeines:

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Jugendpflege, die eine Anmeldung erfordern.

3.    Teilnahmeberechtigte:
An den Veranstaltungen können Teilnehmer/ -innen des jeweils angegebenen Alters aus Langenhagen teilnehmen. Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt der Maßnahme. Es dürfen nur eigene Kinder angemeldet werden. Anmeldungen nicht eigener Kinder werden storniert. 

Wir weisen darauf hin, dass jede/r Teilnehmer/-in nur mit einem Account angemeldet werden darf. Sollten für ein Kind mehrere Accounts angelegt sein, behalten wir uns vor Profile und Teilnehmer/-innen langfristig zu sperren.


4.    Anmeldung zu Veranstaltungen:
Anmeldungen zu Veranstaltungen im Oster-, Sommer- und Herbstferienprogramm sowie zu Juleicaschulungen oder dem kreARTiv werkstatt Programm können, soweit es nicht anders benannt wird, nur ausschließlich online über das Portal 
www.unser-ferienprogramm.de/langenhagen oder persönlich im Infobüro im Haus der Jugend erfolgen. Sie finden unsere Räumlichkeiten am Langenforther Platz 1, 30851 Langenhagen.

Wir sind außerhalb der Ferien zu folgenden Zeiten persönlich für sie ansprechbar:

Montag bis Donnerstag von               8.00 – 16.00 Uhr
Freitag von                                           8.00 – 14.00 Uhr

4.1.    Online-Anmeldung:
Bei der Anmeldung über das Portal  
www.unser-ferienprogramm.de/langenhagen gilt die Anmeldung für beide Seiten als verbindlich, wenn die Veranstaltung bezahlt ist. Sie übertragen durch die Anmeldung die Aufsichtspflicht über Ihre Kinder für die gebuchten Veranstaltungen. Für die Registrierung und Anmeldung im Anmeldeportal ist die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten (Name des anmeldenden Elternteiles, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Vorname und Name des Kindes, Geburtsdatum) erforderlich. Die Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes Niedersachsen finden Anwendung.

5.1. Verlosung der Plätze im Osterferien-, Sommerferien-, Herbstferien und kreARTiv Werkstattprogramm:
Die Plätze in den Ferien und kreARTiv werkstattprogrammen werden zu einem jeweils bekannt gemachten Stichtag verlost, wenn es mehr Anmeldungen für einzelne Veranstaltungen gibt, als Plätze vorhanden sind. Nach der Verlosung erhalten alle Anmeldenden eine E-Mail mit dem Ergebnis der Platzvergabe. Nach dem Verlosungsstichtag werden noch freie Plätze in der Reihenfolge des Einganges der Anmeldungen vergeben.

6. Teilnahmebeitrag Ferienprogramm: Barzahlung
Für die Barzahlung vor Ort im Haus der Jugend muss für Sie und ihr Kind ein Account im Elternportal angelegt werden. Dieses können Sie am besten von Zuhause aus tun oder aber bei benötigter Hilfe zu uns ins Haus der Jugend kommen.


6.1. Bezahlung der Teilnahmebeiträge:
Als Zahlungsmöglichkeiten werden nur die folgenden akzeptiert: Barzahlung, Giropay, Paypal & Kreditkarte

7.    Storno:
Die Anmeldungen für die Angebote der Abteilung Kinder, Jugend und Kultur sind bindend. Eine Stornierung ohne einen entsprechenden ärztlichen Nachweis ist daher ausgeschlossen.

8.    Leistungen:
Für die Programmleistungen sind grundsätzlich die Beschreibungen bzw. Prospektangaben maßgeblich.

9.    Leistungsänderungen:
Abweichungen einzelner Programmleistungen, die nach den Anmeldungen notwendig werden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.


10.    Rücktritt:


10.1. Durch die Stadt Langenhagen:
Die Stadt Langenhagen kann ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung für Veranstaltungen zurücknehmen, wenn die Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. In diesem Fall behält die Stadt Langenhagen den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag. Die Stadt Langenhagen ist berechtigt die Veranstaltung abzusagen, wenn die dafür vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den vollen Teilnehmerbeitrag zurück.

10.2. Rücktritt durch eine/n Teilnehmer/ -in:
Die verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmebeitrages. Ein Rücktritt ist nach verbindlicher Anmeldung nur aus gesundheitlichen Gründen und nur mit ärztlicher Bescheinigung möglich.


11.    Außergewöhnliche Umstände:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen durch höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen einer Absage sind die Teilnahmebeiträge an die Teilnehmer/ -innen zurückzuzahlen.

12.    Erstattungen:
Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages wird nicht vorgenommen, wenn der/die Teilnehmer/ -in aus Krankheitsgründen oder sonstigen von ihm/ihr zu tragenden Gründen den Ort der Veranstaltung verlassen muss bzw. später zum Ort der Veranstaltung kommt. Hat ein Teilnehmer Anspruch auf Erstattung kann dieser beim Veranstalter geltend gemacht werden.

13.    Schadenersatzansprüche / Versicherung:

 

13.1. Schadenersatz:

Schadensersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die Jugendpflege sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13.2. Versicherung:

Die Teilnehmer/ -innen sind im Rahmen der Satzung und Verrechnungsgrundsätze des Kommunalen Schadensausgleiches unfallversichert. Die ärztlichen Behandlungs- und Versorgungskosten sind von der jeweiligen gesetzlichen oder freiwilligen Krankenversicherung zu tragen; erst bei Folgeschäden bis hin zur Invalidität setzt die Unfallversicherung des Kommunalen Schadensausgleiches ein. Bei Programmen im Ausland wird für alle Teilnehmer/innen eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Eine Gepäckversicherung ist darin nicht enthalten. 

Die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Veranstalter für die die Jugendpflege lediglich die Anmeldefunktion übernimmt, richten sich nach deren Versicherungsbedingungen. Für Unfälle auf dem Weg zum Veranstaltungsort oder von Veranstaltungsort zurück, übernimmt die Jugendpflege keinerlei Haftung. Ebenso nicht bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer/innen.


14.   Verhalten der Teilnehmer/ -innen:
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/ -innen, die den Aufforderungen der Mitarbeiter/innen zuwiderhandeln, gegen die Haus- bzw. Lagerordnung verstoßen, strafbare Handlungen begehen oder wg. Krankheit ausgeschlossen werden müssen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken. Die Erziehungsberechtigten erklären mit eingehender Anmeldung ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

15.    Gesundheitszustand:
Besonderheiten des Gesundheitszustandes (Diätvorschriften, Allergien etc.) sind auf der Anmeldung zu vermerken bzw. der Leitung mitzuteilen.

16.1. Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung:

Im Rahmen des Programmes der Freizeit werden Unterkünfte, Ausflugsstätten, Museen und ähnliches besucht. Dafür müssen personenbezogene Daten (insbesondere Kontaktdaten) hinterlegt werden. Im Rahmen der Kontaktdatenerhebung willige ich hiermit ein, dass die für die Abwicklung der Freizeitveranstaltung erforderlichen Daten durch die Jugendpflege erhoben und an Dritte übermittelt werden.

17.    Bildrechte:
Mit Ihrer Anmeldung/Bezahlung stimmen Sie zu, dass die Stadt Langenhagen berechtigt ist, Bildaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation (in der Zeitung bzw. im Internet auf den Seiten 
www.langenhagen.de und www.kiju-langenhagen.de) zu veröffentlichen. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte geschieht nicht. Gegen diese Zustimmung kann bei der Stadt Langenhagen schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Jonas Grundei unter der Rufnummer 0511 7307-9950 oder per Mail an: kiju@langenhagen.de. Wir freuen uns auch über Anregungen und konstruktive Kritik.

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BEI FRAGEN:
Helfen euch gerne die Mitarbeiter/innen im Haus der Jugend am Langenforther Platz 1 in 30851 Langenhagen.

ABTEILUNG
Kinder, Jugend und Kultur der Stadt Langenhagen
Tel.: 0511 7307 5200
E-Mail: kiju@langenhagen.de

ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag bis
Donnerstag 08.00 – 16.00 Uhr
Freitag 08.00 – 14.00 Uhr