Teilnahmebedingungen
Anmeldungen werden nur online erfasst. Hierfür müssen sich Eltern im Online-Portal registrieren.
Veranstalter
Die Veranstaltungen auf diesem Portal werden über das Kinder- und Jugendbüro gebucht. Verantwortlich und haftend ist immer der jeweils angegebene Veranstalter des Freizeit- oder Ferienangebotes. Den zuständigen Veranstalter entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Kinder im Grundschulalter - soweit nicht bei einzelnen Angeboten andere Altersbegrenzungen angegeben sind - mit erstem Wohnsitz in Bad Vilbel.
Sollten vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn noch freie Plätze verfügbar sein, können, nach Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendbüro, Kinder angemeldet werden, die nicht in Bad Vilbel wohnen, aber eine Bad Vilbeler Schule besuchen.
Auch Kinder mit einer Beeinträchtigung sind bei uns herzlich willkommen! Wenn Ihr Kind Interesse an einem unserer Angebote hat, sprechen Sie uns bitte an. Gerne überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, unter welchen Voraussetzungen (z.B. räumliche Barrierefreiheit oder notwendige Begleitperson) die Teilnahme Ihres Kindes möglich ist.
Anmeldung
Accounts dürfen nur von einem Elternteil angelegt werden und ausschließlich mit den eigenen Kindern. Wir löschen regelmäßig doppelte Teilnehmer im System und führen einen Abgleich der Daten mit dem städtischen Bürgerbüro durch. Ab dem zweiten Kind gibt es eine Geschwisterermäßigung, wenn beide Kinder zeitgleich an den Ferienspielen teilnehmen. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist verbindlich. Mit der Anmeldung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir Teilnehmerlisten mit persönlichen Daten an die Verantwortlichen weiterleiten.
Bei Angeboten externer Veranstalter muss eine Anmeldung unter den Kontaktdaten vorgenommen werden, die in der Beschreibung des jeweiligen Angebots angegeben sind.
Zahlungsmodalitäten
Eltern erteilen uns bei der Anmeldung Ihres Kindes eine Einzugsermächtigung. Eine andere Zahlart ist nicht möglich. Die Teilnahmegebühren werden in 2024 wie folgt eingezogen:
KW11 (ab 11. März) für die Osterferienspiele | KW24 (ab 10. Juni) für die Sommerferienspiele | KW37 (ab 09. September) für die Zirkuswoche in den Herbstferien.
Die Abbuchung berechtigt das angemeldete Kind automatisch zur Teilnahme an der/n Veranstaltung/en.
Haftung und Aufsichtspflicht
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Eltern haften für ihre Kinder nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Verwechslung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen der Kinder. Den Anweisungen des Betreuungspersonals haben die Kinder Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann das Kind von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals beginnt und endet zu den angegebenen Zeiten der jeweiligen Veranstaltung. Der Hin- und Rückweg zum/vom Veranstaltungsort wird von den Erziehungsberechtigten organisiert.
Da die Teilnahme freiwillig ist, greift im Falle eines Unfalls keine gesetzliche Unfallversicherung, sondern die private Unfall- oder Krankenversicherung der Familie.
Rücktritt des Veranstalters
Wird eine angegebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in solchen Fällen in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Wenn die Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder öffentlich-rechtlicher Auflagen ganz oder in Teilen abgesagt oder so reglementiert werden muss, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht mehr sinnvoll umsetzbar ist, ist der Veranstalter berechtigt, die Maßnahme abzusagen.
Rücktritt druch Eltern
Eine Abmeldung ist immer schriftlich per E-Mail zu verfassen. Die Teilnahmegebühr wird nur erstattet, sofern ein anderes Kind von der Warteliste nachrücken kann. Alternativ ist es nach Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendbüro möglich, selbst aktiv zu werden und ein Kind aus dem Bekannten- oder Freundeskreis den Platz übernehmen zu lassen.
Für die Stornierung ist die Stadt Bad Vilbel berechtigt, eine Verwaltungsgebühren in Höhe von 20,00 € einzubehalten.
Das Kinder- und Jugendbüro behält sich Einzelfallentscheidungen vor.
Veröffentlichung von Bildmaterial
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit werden bei unseren Veranstaltungen regelmäßig Gruppenfotos gemacht, die einen allgemeinen Eindruck vermitteln. Diese werden ggf. durch die Presse, in den sozialen Medien und/oder auf den Webseiten der Stadt Bad Vilbel veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung achten wir auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Veröffentlichung von Bildmaterial im Rahmen des Datenschutzes. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung.
Bildungs- und Teilhabepaket
Für alle Veranstaltungen können über das Bildungs- und Teilhabepaket Zuschüsse in Höhe von bis zu 180 € im Jahr beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Wetteraukreises: https://wetteraukreis.de/service/soziales/bildungs-und-teilhabepaket
Sozialtarif
Die Stadt Bad Vilbel unterstützt Familien mit geringem Einkommen, die finanziell nicht in der Lage sind, die gesamten Teilnahmegebühren für die Ferienspiele zu tragen. Genaue Angaben stehen in den einzelnen Angeboten zur Verfügung. WICHTIG: Die Anträge müssen bitte spätetstens vier Wochen vor Ferienbeginn im Kinder- und Jugendbüro vorliegen.
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bad-vilbel.de
Heike Klassen-Pöppinghaus
Tel. 06101 602 312
Anette Denker
Tel. 06101 602 310