Teilnahmebedingungen

 

1.Veranstalter

Veranstalter ist die Jugend- und Familienförderung der Gemeinde Beverstedt. Eine Reihe von Veranstaltungen werden in Kooperation mit anderen Trägern und Vereinen durchgeführt.

2.Teilnahmeberechtigte

An unseren Aktionen können Kinder, Jugendliche und Eltern je nach Altersangabe der Veranstaltungen teilnehmen.

3. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeprogramm. Sollte kein Internetanschluss zur Verfügung stehen, setzten sie sich bitte mit der Jugend- und Familienförderung in Verbindung.

Minderjährige dürfen sich nicht selbst online anmelden, es ist immer die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten notwendig.

4. Teilnahmegebühr

Die Höhe der Teilnehmergebühr errechnet sich aus den gebuchten Veranstaltungen. Die Bezahlung der Teilnehmergebühr erfolgt über ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzug nach den Sommerferien).

Das Haushaltsrecht sieht vor, dass zur Abbuchung ihres Teilnehmerbeitrages ein von den Eltern handschriftlich unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandats der Gemeinde vorliegen muss. Das wird Ihnen per Post zugeschickt.

Die Gemeinde Beverstedt behält sich vor, bei säumigen Zahlungen  im SEPA-Lastschriftverfahren, die Zahlungsart der Teilnehmerbeiträge auf bar zu setzten. Die Kontoinhaber werden gesondert informiert.

5. Leitung

Die Veranstaltungen werden von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, Übungsleiter*innen, Honorarkräften oder Mitarbeiter*innen der Jugend- und Familienförderung geleitet.

6. Verhalten der Teilnehmenden

Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist während der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann die Leitung die Teilnehmenden nach Hause schicken. Die Erziehungsberechtigten erklären ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich alle entstehenden Kosten zu tragen.

7. Gesundheitszustand der Teilnehmenden

Besonderheiten des Gesundheitszustandes der Teilnehmenden (z.B., Medikamenteneinnahme, Allergien) sind anzugeben. Teilnehmende, die einen Infekt mit einem ausgeprägten Krankheitswert wie z.B., starker Husten, Halsschmerzen oder erhöhter Temperatur zeigen, dürfen an den Angeboten im Ferienprogramm nicht teilnehmen.

8. Recht am eigenen Bild

Fotos, die wir während der Veranstaltungen von den Teilnehmenden aufnehmen, können auf der Internetseite der Jugend- und Familienförderung, den gemeindeeigenen sozialen Medien, in Presseartikeln und in der gedruckten, gemeindeinternen Dokumentation unserer Arbeit veröffentlicht werden.

Wer mit einer solchen Veröffentlichung von Fotos seines Kindes einverstanden ist, bestätigt dies bei der Anmeldung.

Falls uns trotzdem ein Bild durchrutscht oder jemand im Nachhinein ein Bild von den genannten Medien entfernen möchte, dann reicht eine kurze Nachricht an die Jugend- und Familienförderung. Wir entfernen dann das Bild.

9. Organisatorisches

Bei allen Veranstaltungen ist auf bequeme und wetterangepasste Kleidung und Schuhe zu achten. Bei gutem Wetter sollte eine Kopfbedeckung und Sonnenschutz eingepackt werden.

Getränke und Speisen sollten je nach Veranstaltungsdauer den Teilnehmenden mitgegeben werden.

Fundsachen werden bis zum Ende der Ferien im Büro der Jugend- und Familienförderung gesammelt und nach den Ferien dem Fundbüro übergeben.

Die Teilnehmer des Ferienprogramms sind bei Unfällen im Rahmen der Richtlinien des Kommunalen Schadensausgleichs versichert. Nicht gedeckt sind Schäden, die durch mutwilliges Verhalten verursacht werden. Ebenso verhält es sich bei grober Fahrlässigkeit. Für Sachschäden (z.B. Kleidung, Brillen) kann keine Haftung übernommen werden.

Es ist nicht möglich, über die Jugend- und Familienförderung Mitfahrgelegenheiten zu den Veranstaltungen zu organisieren.

Bei einigen Veranstaltungen muss eine zusätzliche Einverständniserklärung von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben werden. Diese muss spätestens zur Veranstaltung mitgebracht werden.

10. Rückzahlung von Teilnehmerbeiträgen

Teilnehmergebühren werden nur erstattet, wenn die Abmeldung mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bei der Jugend- und Familienförderung eingegangen ist. Rückzahlungen werden nach den Sommerferien vorgenommen.

 

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BEI FRAGEN:

Gemeinde Beverstedt
Jugend- und Familienförderung
Kerstin John
04747/181-82
john@gemeinde-beverstedt.de