Allgemeine Teilnahmebedingungen für alle Angebote des Fachbereichs Jugend und Soziales der Stadt Ennepetal
- Grundsätzlich muss sich jede/r Teilnehmende in die Gemeinschaft einfügen, die Anordnungen der verantwortlichen Betreuungskräfte befolgen und durch soziales Verhalten und aktive Teilnahme zum Gelingen der Maßnahme beitragen.
- Bei völliger Disziplinlosigkeit, Krankheit oder sonstigen Grund verpflichten sich die Eltern/ Sorgeberechtigten für den umgehenden und geeigneten Rücktransport ihres Kindes zu sorgen (Abholung).
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zum Schutz der anderen Kinder und der Betreuungspersonen alle Teilnehmenden frei von ansteckenden Krankheiten sein müssen.
- Mit der Anmeldung bzw. Teilnahme an einem Angebot gebe ich die Einwilligung, dass während des Angebots Personenabbildungen von mir bzw. meines Kindes von einer von der Stadt beauftragten Person erstellt werden dürfen. Diese personenbezogene Abbildungen können auf der städtischen Homepage, in städtischen Schriften und der örtlichen Presse veröffentlicht werden. Ein Widerruf dieser Einwilligung nach § 22 KunstUrhG ist jederzeit möglich und muss dem Fachbereich Jugend, Soziales und Bildung schriftlich mitgeteilt werden.
- Eine evtl. Haftung des Veranstalters und der Betreuungsperson für Sachschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung Ursache der eingetretenen Schäden ist.
- Der Teilnahmebeitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung auf das Konto der Stadt Ennepetal IBAN DE68 4545 0050 0083 0100 25 unter Angabe des Namen des/r Kindes/r zu überweisen. Es wird keine Zahlungsaufforderung bzw. Rechnung zugesandt!
- Die Erstattung von Teilnahmebeiträgen bei Absage oder Nicht- Erscheinen am Veranstaltungstag ist nicht möglich, außer es wird ein Ersatzteilnehmer/in gefunden.
- Bitte teilen Sie uns außerdem noch jegliche bestehende Besonderheiten, Allergien und Erkrankungen Ihres Kindes mit.
- Weitergabe Ihrer Daten an Dritte: Ihre Daten werden lediglich an die Veranstalter bzw. die für die Durchführung verantwortlichen Personen des von Ihnen gebuchten Angebots weitergegen. Dies umfasst die für die Veranstaltung relevanten Daten, sowie Ihre Kontaktdaten, um Sie im Falle eines Unfalls oder Ausschlusses schnellstmöglich zu informieren. Eine Weitergabe Ihrer Daten an außenstehende Parteien erfolgt nicht.
- Änderungen im Programmablauf und Terminänderungen bleiben vorbehalten.
Zusätzliche Teilnahmebedigungen für die Ferienfreizeit:
Teilnahmebeitrag:
Der Teilnahmebeitrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Festsetzungsbenachrichtigung* auf das Konto der Stadt Ennepetal Verwendungszweck Ferienfreizeit/ Namens des Teilnehmenden eingezahlt werden. Falls eine Ermäßigung° des Teilnahmebeitrages beantragt wird, sind die entsprechenden Unterlagen zur Festsetzung des Teilnahmebeitrages innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung einzureichen.
*Erläuterungen zur Festsetzung des Teilnahmebeitrages
Grundsätzlich ist der ausgeschriebene Teilnahmebeitrag in Höhe von 490€ zu zahlen.
Falls eine Ermäßigung° beantragt wird, richtet sich der Teilnahmebeitrag nach dem Familieneinkommen. Dieses muss durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Der Mindestbeitrag beträgt für jede Freizeit 120€. Dies gilt nicht für auswärtige Teilnehmer.
°Zur Festsetzung des Teilnahmebeitrages werden folgende Angaben und Unterlagen benötigt, welche spätestens 14 Tage nach Ihrer Anmeldung dem Fachbereich Jugend und Soziales vorliegen müssen:
1. Angaben über die Anzahl der im Haushalt lebenden Familienangehörigen (aufgestellt nach Erwachsenen und Kindern)
2. Bescheinigungen zum Familieneinkommen jeweils für die letzten drei Monate,
zum Beispiel:
a. Gehaltsabrechnungen (Haushaltsvorstand, Ehegatte, Kinder)
- bei Selbstständigen Gewinn- und Verlustrechnung sowie den
Steuerbescheid der letzten drei Jahre
b. Rentennachweise
c. Arbeitslosengeld- bzw. Arbeitslosenhilfebescheid
d. Nachweis über Unterhaltszahlungen
e. Kindergeldbescheinigungen
f. Wohngeldbescheide
g. Sozialhilfebescheide
Die Ermäßigung des Teilnahmebeitrages kann nur einmal pro Kalenderjahr- unabhängig vom Veranstalter (Stadt Ennepetal/ freie Träger der Jugendhilfe in Ennepetal und Breckerfeld, z.B. Kirchen, Vereine, etc.) beantragt werden.
Rücktritt:
Ein Rücktritt von der Teilnahme muss schriftlich erfolgen. Bei einer Abmeldung bis acht Wochen vor Beginn der Freizeit ist eine Bearbeitungspauschale i. H. v. 25 € zu zahlen, bzw. bei bereits gezahltem Teilnahmebeitrag werden davon 25 € nicht zurückerstattet.
Erfolgt ein Rücktritt später müssen die entsprechenden Ausfallkosten (mind. 25 €, höchsten Teilnahmebeitrag) gezahlt werden. Die Ausfallkosten werden nach der jeweiligen Freizeit berechnet.
Wir empfehlen eine Reiserückstrittsversicherung.
Ärztliche Untersuchung:
Die Teilnehmenden müssen bei Antritt der Fahrt frei von ansteckenden Krankheiten sein. Dafür ist eine Untersuchung frühestens 10 Tage vor Abreise unbedingt erforderlich. Diese muss durch eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes nachgewiesen werden.
Die Eltern der Teilnehmenden sind angehalten, alle wesentlichen Informationen über akute oder chronische Krankheiten, Medikamentenunverträglichkeit, Allergien etc. schriftlich mitzuteilen.
Versicherung:
Die Teilnehmenden sind während der Freizeit durch die Stadt Ennepetal bei Schäden, die nicht durch private oder gesetzliche Versicherungen abgedeckt sind, unfall- und haftpflichtversichert. Jedes Kind muss krankenversichert sein und einen entsprechenden Nachweis (Vers.-Karte) vorlegen. Für verloren gegangene Gegenstände, Geld oder Kleidung wird keine Haftung übernommen.
Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Abbildungen
Mit der Anmeldung wird die Einwilligung gegeben, dass während der Freizeit Personenabbildungen der Teilnehmenden erstellt werden. Die Personenabbildungen werden auf einer Foto-CD für alle teilnehmenden Kinder zusammengefasst und können nach der Freizeit, ausschließlich von den Teilnehmenden - erhalten werden. Weiterhin können personenbezogene Abbildungen auf der städtischen Homepage, in städtischen Schriften, städtischen Veranstaltungen und der örtlichen Presse veröffentlicht werden.
Ein Widerruf dieser Einwilligung nach § 22 KunstUrhG ist jederzeit möglich und muss dem Fachbereich Jugend, Soziales, Sport und Kultur schriftlich mitgeteilt werden.
Leben in der Gruppe:
Grundsätzlich muss sich jeder Teilnehmende in die Gemeinschaft einfügen, die Anordnungen der verantwortlichen Betreuer befolgen und durch soziales Verhalten, aktive Teilnahme am Programm, sowie Übernahme allgemeiner Pflichten (z.B. Tisch- und Kochdienste) zum Gelingen der Freizeit beitragen.
Ihrer Altersgruppe entsprechend erhalten die Teilnehmenden Zeit zur freien Verfügung, während der sie ohne direkte Aufsicht sein können. Häufigkeit und Dauer stehen im Ermessen des betreuenden Personals.
Während der Durchführung der Maßnahme wird auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes geachtet. Es besteht auf den Freizeiten prinzipiell ein absolutes Rauchverbot und Alkoholverbot für alle Teilnehmenden.
Verstöße gegen die Regeln können zum Abbruch der Ferienfreizeit für den/ die entsprechende/n TeilnehmerIn führen. Daraus entstehende Kosten tragen die Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten.
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Kontakt für Fragen und Infos:
Frau Sabrina Kisker
Telefon: 02333- 979 175
E- Mail: skisker(at) ennepetal.de
Stadt Ennepetal
Außenstelle Kinder- und Jugendarbeit
Gasstr. 10
58256 Ennepetal
Öffnungszeiten:
Mo- Fr 9-12 Uhr
Mo+Di 14-16 Uhr
Do 14-17 Uhr
(Mo+Fr nur telefonisch)