Merkblatt zum Familienpass der

Stadt Filderstadt

Gültig ab: 1. September 2022 (GR-Beschluss vom 25.07.2022)

Der Familienpass der Stadt Filderstadt gilt für Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Filderstadt.

 

     I.     Antragsvoraussetzungen

 

1. Familienpass A

 

Einzel- und Mehrpersonenhaushalte, die

     1.1     Wohngeld beziehen bzw. wohngeldberechtigt sind,

1.2 laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld), Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten,

1.3     Haushalte mit Kindern bzw. kindergeldberechtigten Erwachsenen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 %.

1.4 Liegen die Voraussetzungen nach Ziffer 1.1 – 1.3 nicht vor, so wird der Familienpass A ausgestellt, wenn das durchschnittliche monatliche Haushaltseinkommen (Brutto ohne Kindergeld) folgende Grenzen nicht überschreitet:

  1. Personenhaushalt 2.200,00 €
  2. Personenhaushalt 2.600,00 €
  3. Personenhaushalt 3.000,00 €
  4. Personenhaushalt 3.600,00 €
  5. Personenhaushalt 4.000,00 €

Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um jeweils 400,00 €.

 

2. Familienpass B

 

Der Familienpass B wird ausgestellt, wenn das durchschnittliche monatliche Haushaltseinkommen (Brutto ohne Kindergeld) folgende Grenzen nicht überschreitet:

  1. Personenhaushalt 2.600,00 €
  2. Personenhaushalt 3.000,00 €
  3. Personenhaushalt 3.400,00 €
  4. Personenhaushalt 4.000,00 €
  5. Personenhaushalt 4.400,00 €

Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um jeweils 400,00 €.

 

3. Familienpass C

 

Der Familienpass C wird ausgestellt, wenn das durchschnittliche monatliche Haushaltseinkommen (Brutto ohne Kindergeld) folgende Grenzen nicht überschreitet:

  1. Personenhaushalt 3.000,00 €
  2. Personenhaushalt 3.400,00 €
  3. Personenhaushalt 3.800,00 €
  4. Personenhaushalt 4.400,00 €
  5. Personenhaushalt 4.800,00 €

Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um jeweils 400,00 €.

 

 

Berücksichtigung von Vermögen (gilt für Familienpass A, B und C)

 

Das vorhandene Kapitalvermögen (Barvermögen, Giro- oder Sparbuchguthaben, Festgeld-, und Termingeldkonten, Wertpapiere, Bausparguthaben, usw.) darf folgende Beträge nicht übersteigen:

  • 60.000 € für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied
  • 30.000 € für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied

Eine Eigentumswohnung bzw. ein Einfamilienhaus, das selbst bewohnt wird, gilt als geschütztes Vermögen.

 

 

II. Ermäßigungen und Zuschüsse

 

     1              KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN

 

1.1 Betreuungsgebühren

 

Personen mit Familienpass nach I.1.1, I.1.3 und I.1.4 (Familienpass A) erhalten auf die Gebühren von Filderstädter Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Kindertagesstätten, Schülerhort) bzw. auf die Entgelte von Filderstädter Einrichtungen der Verlässlichen Grundschule/Flexiblen Nachmittagsbetreuung eine Ermäßigung in Höhe von 60 % (Betreuungsgebühr bzw. Entgelt ohne Verpflegungsgebühr).

 

Personen mit Familienpass B erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 35 % sowie Personen mit Familienpass C erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 25 %.

 

Können Kinder mit Behinderung nach I.1.3 aus pädagogischen Gründen nicht in einer Filderstädter Einrichtung betreut werden, wird die Ermäßigung auch beim Besuch einer Einrichtung außerhalb Filderstadts gewährt. Andere Leistungen des Landes oder Bundes sind dabei vorrangig.

 

Personen mit Familienpass nach I.1.2 erhalten 60 % des Betrages, der nicht über die Sozialhilfe nach dem SGB XII oder durch andere Leistungen (z.B. ALG II Sozialgeld, wirtschaftliche Jugendhilfe) abgedeckt werden kann.

 

1.2 Verpflegungsgebühren

 

Personen mit Familienpass nach I.1.3, I.1.4, I.2 und I.3 (Familienpass A, B und C) erhalten einen Zuschuss auf die Verpflegungsgebühren von Filderstädter Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Kindertagesstätten, Schülerhort), von Filderstädter Einrichtungen der Verlässlichen Grundschule/Flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der Filderstädter Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Darüber hinaus wird ein Zuschuss für Schüler*innen gewährt, welche ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) außerhalb Filderstadts besuchen.

Der Zuschuss der Verpflegungsgebühren ist wie folgt:

  • Personen mit Familienpass A erhalten einen Zuschuss bis zur Höhe eines Eigenanteils von 1 € pro Essen
  • Personen mit Familienpass B erhalten einen Zuschuss bis zur Höhe eines Eigenanteils von 1,50 € pro Essen
  • Personen mit Familienpass C erhalten einen Zuschuss bis zur Höhe eines Eigenanteils von 3 € pro Essen

Hinweis:

Personen mit Familienpass I.1.1 und I.1.2 erhalten über das Bildungs- und Teilhabepaket auf Antrag beim zuständigen Leistungsträger einen Zuschuss (Hinweis:

seit 1. August 2019 ist die Mittagsverpflegung kostenfrei).

 

 

     2                FREIZEIT- UND BILDUNGSEINRICHTUNGEN

 

2.1 Städtische Hallenbäder

Personen mit Familienpass A erhalten 60 % Ermäßigung, Personen mit Familienpass B 35 % Ermäßigung auf die Einzelkarte beim Besuch aller städtischen Bäder.

2.2 Fildorado

Personen mit Familienpass A erhalten 30 % Ermäßigung, Personen mit Familienpass B 15 % Ermäßigung auf die Zehner- und Saisonkarten für den Freibadbereich im Fildorado.

 

Ermäßigungen für den Hallenbadbereich sowie Einzeleintrittskarten (Hallen- und Freibadbereich), werden im Fildorado nicht gewährt.

 

2.3 FILharmonie

Personen mit Familienpass A (ausschließlich) erhalten bei Veranstaltungen der FILharmonie Filderstadt (nicht bei Fremdveranstaltungen in der FILharmonie) die Eintrittskarte im gewählten Rang zum jeweils ermäßigten Preis, sofern Ermäßigungen vorgesehen sind.

2.4 Volkshochschule/Kunstschule

Personen mit Familienpass A erhalten 60 % Ermäßigung, Personen mit Familienpass B 35 % Ermäßigung für die Teilnahme an Kursen der Volkshochschule und der Kunstschule.

 

Personen mit Familienpass nach I.1.1 und I.1.2 erhalten die Ermäßigung ggfs. nach Berücksichtigung von Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket (soziale und kulturelle Teilhabe).

2.5 Familienbildungsstätte

Personen mit Familienpass A erhalten 60 % Ermäßigung, Personen mit Familienpass B  35 % Ermäßigung für die Teilnahme an Kursen der Familienbildungsstätte FBS.

2.6 Musikschule

Personen mit Familienpass A erhalten 60 % Ermäßigung, Personen mit Familienpass B 35 % Ermäßigung auf alle Tarife der Musikschulentgelte außer M (Mosaikstein) und I (Instrumente).

 

Besuchen drei oder mehr Kinder aus einer Familie mit Familienpass A gleichzeitig die Musikschule, so wird von der Musikschule für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschuss von 100 % auf alle Tarife außer K (Erwachsenenensemble), M (Mosaikstein) und I (Instrumente) gewährt.

 

Personen mit Familienpass nach I.1.1 und I.1.2 erhalten die Ermäßigung ggfs. nach Berücksichtigung von Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket (soziale und kulturelle Teilhabe).

 

Personen mit Familienpass A erhalten 60 % Ermäßigung, Personen mit Familienpass B 35 % Ermäßigung auf den Teilnahmebeitrag bei Musikfreizeiten der Musikschule Filderstadt.

 

 

 

2.7 Stadtbibliothek

Personen mit Familienpass A nach I.1.1, I.1.3 und I.1.4 und Personen mit Familienpass B zahlen eine Jahresgebühr von 8,00 € (anstelle von 15,00 €). Personen mit Familienpass nach I.1.2 zahlen keine Jahresgebühr.

2.8 Örtliche Ferienbetreuung

Für örtliche verlässliche Ferienbetreuungsangebote (Waldheim Bernhäuser Forst des Ev. Kirchenbezirks, verlässliche Ferienbetreuung der Jugendfarm und des Kinder-, Jugend- und Kulturzentrums „Z“, Dorffreizeit Plattenhardt des Ev. Jugendwerks Plattenhardt, Sommerfreizeit Bonlanden der Ev. Kirchengemeinde Bonlanden, Sport am Fließband der Sportgemeinschaft Filderstadt e.V., Ballsportschule der TSVgg Plattenhardt e.V.) erhalten Personen mit Familienpass A 60 % Ermäßigung, Personen mit Familienpass B 35 % Ermäßigung.

 

Personen mit Familienpass nach I.1.1 und I.1.2 erhalten die Ermäßigung ggfs. nach Berücksichtigung von Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket (soziale und kulturelle Teilhabe).

2.9 Sommerferienprogramm

Bei Veranstaltungen des Sommerferienprogramms erhalten Personen mit Familienpass A 60 % Ermäßigung, Personen mit Familienpass B 35 % Ermäßigung.

2.10 Kindersportschule (KiSS)

Für die Kindersportschule (sportartübergreifendes, filderstadtweites und durch diplomierte

Sportlehrer*innen angeleitetes Sportangebot der Sportgemeinschaft Filderstadt e.V. für Kinder bis 11 Jahre) erhalten Personen mit Familienpass A 60 % Ermäßigung, Personen mit Familienpass B 35 % Ermäßigung.

 

Personen mit Familienpass nach I.1.1 und I.1.2 erhalten die Ermäßigung ggf. nach Berücksichtigung von Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket (soziale und kulturelle Teilhabe).

 

 

3     FAMILIENGEFÖRDERTER URLAUB,       JUGENDFREIZEIT, SCHULLANDHEIM

 

3.1 Familiengeförderter Urlaub

Kinder bzw. kindergeldberechtigte Erwachsene mit einem Behindertengrad von mindestens

50 % erhalten einmal im Jahr 50,00 € Zuschuss (Personen mit Familienpass A) bzw. 25,00 € Zuschuss (Personen mit Familienpass B) für mindestens eine Woche dauernden familiengeförderten Urlaub von Trägern (z.B. Diakonie, Ev. Jugendwerk, Kirchen, Caritas, Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, Kreisjugendring Esslingen) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

3.2 Jugendfreizeitmaßnahme

Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Kinder bzw. kindergeldberechtigte Erwachsene mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 %, Auszubildende oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Freiwilligendienste (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) o.ä.) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten einmal jährlich bis zu 50,00 € (Personen mit Familienpass A) Zuschuss bzw. 25,00 € (Personen mit Familienpass B) Zuschuss für eine Jugendfreizeitmaßnahme (Voraussetzungen: mindestens fünf Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer; Dauer mindestens drei, maximal 21 Tage).

 

Personen mit Familienpass nach I.1.1 und I.1.2 erhalten den Zuschuss ggfs. nach Berücksichtigung von Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket (soziale und kulturelle Teilhabe).

3.3 Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten, Schüleraustauschmaßnahmen Kinder und Jugendliche, bzw. kindergeldberechtigte Erwachsene mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % erhalten einmal jährlich 60 % Zuschuss (Personen mit Familienpass A), maximal 250,00 €, bzw. 35 % Zuschuss (Personen mit Familienpass B), maximal 125,00 € für Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten oder Schüleraustauschmaßnahmen, deren Dauer mindestens drei Tage beträgt. Dies gilt sowohl für Kinder und Jugendliche, die eine Filderstädter Schule besuchen, als auch für Kinder und Jugendliche, die eine Schule außerhalb Filderstadts besuchen, soweit die Schulart nicht in Filderstadt angeboten wird.

 

Personen mit Familienpass nach I.1.1 und I.1.2 erhalten hierfür keinen Zuschuss nach den

Familienpassrichtlinien. Die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten etc. für Kinder dieses Personenkreises sind über das Bildungs- und Teilhabepaket beim jeweiligen Leistungsträger (Jobcenter oder Landratsamt Esslingen) zu beantragen.

 

3.4 Kinderanfängerschwimmkurse (in der Regel im Alter von 5 bis 10 Jahren)

Familien erhalten pro Kind für einen Kinderanfängerschwimmkurs in einem Filderstädter Schwimmbad einmalig einen Zuschuss. 

Personen mit Familienpass A erhalten einen Zuschuss in Höhe von 60 %.

Personen mit Familienpass B erhalten einen Zuschuss in Höhe von 35 %.

 

Personen mit Familienpass nach I.1.1 und I.1.2 erhalten die Ermäßigung ggf. nach Berücksichtigung von Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket (soziale und kulturelle Teilhabe).

 

 

Hinweise für 3.1 bis 3.4

Der Zuschuss wird berechnet von dem Entgelt, das die Eltern nach Abzug der gewährten Zuschüsse von Dritten bezahlen müssen.

 

Der Antrag ist vor Antritt der jeweiligen Maßnahmen zu stellen.

 

Den Zuschuss erhalten die Anspruchsberechtigten nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der Bestätigung. Die Bestätigung ist innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme uns vorzulegen.

Die notwendigen Formulare erhalten Sie beim Amt für Familie, Schulen und Vereine bzw.

den Bürgerämtern und auf der Homepage der Stadt Filderstadt.

 

 

III. Allgemeine Hinweise 

Wie und wo erhält man einen Familienpass?

Der Familienpass wird auf Antrag durch das Amt für Familie, Schulen und Vereine in Filderstadt- Bernhausen, Martinstraße 5, Tel. 0711 7003-357 ausgestellt. Sie können den Antrag direkt beim Amt für Familie, Schulen und Vereine oder bei den einzelnen Bürgerämtern einreichen. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Unterlagen und Anträge.

 

Fehlende Unterlagen sind innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung unaufgefordert vorzulegen, ansonsten kann der Antrag wegen fehlender Mitwirkung nicht bearbeitet und muss abgelehnt werden.

 

Der Familienpass ist eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Filderstadt und nachrangig gegenüber Leistungen des Landes oder Bundes (z.B. wirtschaftliche Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Bildungs- und Teilhabepaket etc.).

 

Die Ausstellung/Verlängerung des Familienpasses richtet sich nach der Bescheiddauer. Bei Ziffer I.1.3., I.1.4., I.2 und I.3. wird der Familienpass für maximal ein Jahr gewährt.

 

Der Familienpass ist gültig ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. In begründeten Ausnahmefällen kann der Familienpass längstens für drei Monate rückwirkend gewährt werden. Dies gilt nicht für Maßnahmen, die im Voraus zu beantragen sind (Ziffer 3.1 bis 3.4). Der Familienpass wird Ihnen nach Ausstellung durch das Amt für Familie, Schulen und Vereine zugesandt.

 

Einen Familienpass erhalten alle Familienmitglieder ab drei Jahren. 

 

 

Zur Antragstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Vordruck „Erstantrag“ oder „Verlängerungsantrag“
  2. je ein Lichtbild für jedes Familienmitglied ab drei Jahren (bitte auf der Rückseite mit Namen versehen); es genügen auch Amateurfotos
  3. vollständig ausgefüllte Datenschutzerklärung
  4. Bewilligungsbescheid über die Gewährung von Wohngeld oder Sozialleistungen oder
  5. sämtliche Einkommensnachweise (Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Unterhaltszahlun-gen, Elterngeld, 450 €-Jobs, Ausbildungsvergütung etc.) aller Haushaltsangehörigen der letzten 12 Monate, bei Kinder ab 16 Jahren eine Schul-/Studienbescheinigung, soweit das Kind eine Schule / ein Studium besucht oder
  6. für Kinder und Jugendliche bzw. kindergeldberechtigte Erwachsene mit einem Behin-derungs- grad von mindestens 50 %, der Schwerbehindertenausweis, bei kindergeldberechtigten Erwachsenen zusätzlich der Kindergeldnachweis

Der Familienpass Filderstadt ist nicht übertragbar und wird bei missbräuchlicher Verwendung entzogen.

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Amt für Familie, Schulen und Vereine

Julia Gruber und Viktoria Klauser
0711 7003-4029 und -4043
sofepro@filderstadt.de