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Herausgeber der Internetseiten

Gemeinde Hille

Am Rathaus 4
32479 Hille

+49 571 4044-0
+49 571 4044-400
info@hille.de
www.hille.de

 

Die Gemeinde Hille ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch den Bürgermeister Michael Schweiß vertreten. Aufsichtsbehörde ist der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke als untere staatliche Verwaltungsbehörde.

 

Inhaltlich Verantwortlicher: Herr Bürgermeister Michael Schweiß (Anschrift wie vorstehend genannt).

Technische Umsetzung und Webhosting

Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (KRZ)

Bismarckstraße 23
32657 Lemgo
Telefon: 05261/252-0
Telefax: 05261/252-200
E-Mail: info@krz.de
Internet: www.krz.de

 

Layout-Fotos

Gemeinde Hille
Angelika Lüders
Bianca Schwier

 

Rechtliche Hinweise

Inhalt des Onlineangebots

Die Gemeinde Hille übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Gemeinde Hille, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Gemeinde Hille behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Elektronische Kommunikation

Formfreie elektronische Kommunikation (Dokumente ohne Unterschriftserfordernis)

Dokumente und Vorgänge, für die durch Gesetz keine Schriftform vorgeschrieben ist, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen und keine rechtlichen Fristen in Gang setzen, können durch einfache E-Mail an ein zentral eingerichtetes Postfach info@hille.de gerichtet werden.

Darüber hinaus sind unserem Internetangebot und den Briefköpfen weitere E-Mail-Adressen zu entnehmen, an die formfreie Dokumente übermittelt werden können.
Eine Kommunikation per E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen. Beispielsweise können E-Mails auf ihrem Weg an unsere Mitarbeiter/innen von versierten Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen oder verändert und in dieser Form weitergeleitet werden. Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail an die von Ihnen übermittelte Absenderadresse berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie auf eine andere Art der Kommunikation verweisen. Sofern Sie formfreie Schreiben mit personenbezogenen oder vertraulichen Daten an die Gemeinde Hille übersenden und die Vertraulichkeit sicherstellen möchten, verwenden Sie bitte eine der nachstehenden verschlüsselten Kommunikationsformen (siehe unten: Formgebundene elektronische Kommunikation).

Bitte beachten Sie, dass eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ausschließlich über die unter „Formgebundene elektronische Kommunikation“ aufgezeigten Kommunikationswege möglich ist.

 

Formgebunde elektronische Kommunikation

Dokumente und Vorgänge, die eigenhändig unterschrieben werden müssen bzw. eine Rechtsfrist in Gang setzen, können nicht wirksam mittels einfacher E-Mail an die Gemeinde Hille übersandt werden. Um diese Dokumente und Vorgänge rechtssicher zu übersenden, müssen Sie eine der nachstehend beschriebenen Kommunikationsformen wählen.


Rechtsgrundlage im Bereich der Verwaltungsverfahren ist § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (VwVfG NRW), § 87a Abgabenordnung oder § 36a Sozialgesetzbuch I (SGB I). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

 

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die Gemeinde Hille eröffnet den Zugang zur formgebundenen elektronischen Kommunikation durch

  • De-Mail
  • Virtuelle Poststelle (VPS)

nach Maßgabe der folgenden Grundsätze und Rahmenbedingungen.

 

Diese gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Hille und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. andere Behörden.


De-Mail

Die Gemeinde Hille hat den Zugang zur vertraulichen und nachweisbaren elektronischen Kommunikation durch De-Mail eröffnet und ist unter der De-Mail-Adresse

poststelle@hille.de-mail.de

zu erreichen.

Für alle anderen De-Mail-Adressen der Gemeinde Hille wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet.

Eine De-Mail im Sinne des § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt gemäß § 3a VwVfG NRW bzw. § 36a SGB I und § 87a AO die Schriftform. Daher können Sie über De-Mail rechtsverbindlich mit der Gemeinde Hille elektronisch kommunizieren.

Voraussetzung für die Nutzung von De-Mail ist, dass Sie für sich ein entsprechendes De-Mail-Konto einrichten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.de-mail.de.

Formfreie Dokumente und Vorgänge, die Sie aus Gründen der Vertraulichkeit verschlüsselt übersenden möchten, können auch über De-Mail an die Gemeinde Hille übersandt werden.

Virtuelle Poststelle (VPS)

Über die virtuelle Poststelle (VPS) eröffnet die Gemeinde Hille einen sicheren und mit digitaler Signatur versehenen rechtsverbindlichen Weg der elektronischen Kommunikation.

Die virtuelle Poststelle der Gemeinde Hille ist unter der E-Mail-Adresse

poststelle@vps.hille.de

zu erreichen.

Für eine formgebundene Kommunikation über die VPS müssen Sie Ihr Dokument mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur gem. Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) versehen. Diese und das ihr zugrundeliegende Zertifikat müssen durch die Gemeinde Hille prüfbar sein.

Zum Verschlüsseln Ihrer Nachrichten finden Sie hier den öffentlichen Schlüssel der Gemeinde Hille sowie das Wurzel- und Zwischenzertifikat.

Öffentlicher Schlüssel der Gemeinde Hille als .cer Datei (2 kB)
Zwischenzertifikat als .cer Datei
Wurzelzertifikat als .cer Datei

Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, werden Sie umgehend informiert, sofern Sie als Absender zu ermitteln sind.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorbenannten elektronischen Nachrichten im System (Gateway) des kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg / Lippe entschlüsselt werden. Durch eine sichere Verbindung gehen die Daten zentral in der Poststelle der Gemeinde Hille ein. Die Nachrichten werden als E-Mail bzw. Arbeitskopie im Behördennetz an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Ausgänge werden entsprechend behandelt.

Folgende Dateiformate bearbeiten wir:

Portable Document Format (.pdf)

JPEG File Interchange Format (.jpg oder .jpeg)

Microsoft Excel bis Version (.xlsx)

Microsoft Powerpoint (.pptx, .ppsx)

Microsoft Word (.docx)

Rich Text Format (.rtf)

TIFF (.tif)

Textdateien im Format ASCII (.txt)

ZIP-komprimierte Dateien (.zip)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde Hille zulässig. Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 50 MB und De-Mails auf 10 MB begrenzt. Größere Nachrichten werden automatisch abgelehnt.


Antworten und Beenden der elektronischen Kommunikation
 

Wir antworten Ihnen nach Möglichkeit auf dem von Ihnen eingangs gewählten Weg. Antworten können Sie ausdrücklich in Papierform wünschen. Ist Ihre Nachricht nicht bearbeitbar, informieren wir Sie darüber.

Sollten Sie ihr Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter über diesen Weg mit Ihnen kommunizieren.

 

Urheberrecht und Recht am eigenen Bild

 

Die Gemeinde Hille ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Sounds und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Sounds und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Sounds und Texte zurückzugreifen. Sollte sich auf den jeweiligen Seiten dennoch eine ungekennzeichnete, aber durch fremdes Urheberrecht geschützte Grafik, ein Sound oder Text befinden, so konnte das Urheberrecht von der Gemeinde Hille nicht festgestellt werden. Im Falle einer solchen unbeabsichtigten Urheberrechtsverletzung wird die Gemeinde Hille das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen bzw. mit dem entsprechenden Urheberrecht kenntlich machen. Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der Gemeinde Hille selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Sounds oder Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde Hille nicht gestattet.

 

Verweise und Links

 

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (Links), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Gemeinde Hille liegen, ist eine Haftungsverpflichtung nur in dem Fall gegeben, in dem die Gemeinde Hille von den Inhalten Kenntnis hatte und es der Gemeinde Hille technisch möglich und zumutbar gewesen wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Die Gemeinde Hille hat auf seinen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Der Webmaster von www.hille.de erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren sich die Gemeinde Hille und sein Webmaster hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Domain und machen sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Domain angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Links führen.

 

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