Bevor Sie mit der Anmeldung starten bitte die Teilnahmebedingungen lesen!

 

Ab Montag, 01. Juli 2024 läuft die Anmeldung für die Veranstaltungen

Offizieller Anmeldeschluss ist Sonntag, der 07. Juli 2024

Am Montag, 8. Juli 2024 werden die zur Verfügung stehenden Plätze vom System verlost. Eventuell noch vorhandene Plätze können weiter bis längstens drei Tage vor der Veranstaltung nachgebucht werden.


Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Wer Probleme mit der Online-Anmeldung hat, kann sich in Ausnahmefällen auch persönlich (Zimmer-Nr. 18/1. OG bei Frau Marion Wölfle, Tel. 09074 44-28) melden. 

Um sich für eine oder mehrere Veranstaltungen anzumelden, ist es erforderlich, dass sich die Eltern im System über den Punkt „Anmeldung“ registrieren. Es sind alle abgefragten Punkte auszufüllen, inklusive der Kontoverbindung. Bitte nur die eigenen Kinder anmelden.

Mit der Anmeldung des Kindes bzw. dessen Teilnahme erkennen Sie die hier aufgeführten Bedingungen an und sind damit einverstanden, dass Ihr Kind an allen bei der betreffenden Veranstaltung vorgesehenen Programmpunkten teilnimmt und evtl. fotografiert wird. Hiermit erteilen Sie uns die Erlaubnis, die Fotos ggf. auf der Internetseite oder dem Mitteilungsblatt der Stadt Höchstädt zu veröffentlichen bzw. auch für künftige Publikationen zu verwenden.

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind in diesem Jahr alle Kinder aus der Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt und den Stadtteilen. Die bei den Veranstaltungen angegebenen Altersgrenzen sind verbindlich.

Sollten Restplätze zur Verfügung stehen, sind darüber hinaus auch Kinder aus den umliegenden Gemeinden gerne willkommen.


2. Pädagogische Hinweise

Um einen harmonischen Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, Ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass den Aufforderungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten ist. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle einer fortgesetzten oder mutwilligen Störung durch ein Kind, dieses unter Angabe von Gründen von einer weiteren Teilnahme auszuschließen. Wir bitten Sie außerdem, Ihren Kindern die unter den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen aufgeführten Utensilien mitzugeben, sowie darüber hinaus an Regenbekleidung oder Sonnenschutz sowie an das Wetter angepasste Kleidung und Schuhe zu denken.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet im Zuge von Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche bedürftiger Familien eine Förderung an, darunter fallen auch Ferienfreizeiten. Wir bitten Sie daher, sich rechtzeitig und eigenständig bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter zu informieren. Zuschüsse bzw. Kostenbeteiligungen können nur auf Beantragung der Eltern bedürftiger Kinder bzw. Jugendlicher von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt und ausbezahlt werden.


3. Organisatorische Hinweise

Änderungen im Programmablauf und Terminänderungen bleiben vorbehalten. Die Gemeinde haftet nicht für Unfälle, an denen sie kein Verschulden trifft. Von Seiten des Veranstalters wird jedoch alles getan, um Gefährdungen auszuschließen. Für verloren gegangene Gegenstände wird nicht gehaftet.

Soweit für einzelne Veranstaltungen mehr Anmeldungen eingehen, als Teilnehmer vorgesehen sind, führt das System eine Auslosung der Plätze durch. Zurückgegebene oder frei gebliebene Plätze können Sie jederzeit online einsehen und für Ihr Kind selbst nachbuchen! Hier kommt der „Schnellste“ zum Zuge.

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. In den einzelnen Kostenbeiträgen sind, falls nicht anders angegeben, alle Leistungen enthalten, die für die entsprechende Veranstaltung notwendig sind, wie Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc.


4. An- und Abmeldungen

Eine Anmeldung ist für alle entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen unbedingt erforderlich. Die Teilnahmegebühren werden nach erfolgter Anmeldung verpflichtend fällig und werden von der Gemeindekasse per Lastschriftverfahren im Anschluss abgebucht. Bei einer Rücklastschrift hat die Rücklastschriftgebühr der Teilnehmer zu tragen.

Direkt nach der Anmeldung erscheint automatisch ein "W" (Warteliste). Erscheint ein "Z" (Zuteilung), ist die Veranstaltung Ihrem Kind nach dem Losverfahren zugeteilt worden. Erscheint weiterhin ein "W" steht Ihr Kind nach wie vor auf der Warteliste, d.h. Ihr Kind kann nicht teilnehmen und es werden auch keine Gebühren erhoben. Ist die Veranstaltung storniert steht ein "S" für Stornierung.  Eine Stornierung kann nur durch unsere Mitarbeiter vorgenommen werden.

Ist eine Teilnahme trotz erfolgter Anmeldung kurzfristig nicht möglich, bitten wir, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, direkt den jeweiligen Veranstalter davon zu informieren, insbesondere dann, wenn gemeinsame Fahrten vorgesehen sind. Aus organisatorischen Gründen ist eine Rückerstattung der Anmeldegebühren nicht möglich, wofür um Verständnis gebeten wird.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind nur gemeinsam mit einem Geschwisterkind oder dem/der Freund/in angemeldet wird, dann tragen Sie bitte die Anmeldenummer des Freundes/der Freundin bzw. des Geschwisterkindes beim Erfassungsbogen (Symbol: Kind) ein. Bei der Verlosung werden dann beide Kinder gemeinsam berücksichtigt. Es muss nur bei einem der beiden Kinder die Anmeldenummer des Anderen eingetragen werden!

Die Anmeldung  zusammen mit Freunden hebt eine eventuell vorhandene Geschwisterzuordnung auf. Wollen sich mehrere Kinder zusammen anmelden, dann brauchen auch alle die identische Anmeldenummer.


5. Unfall- und Haftpflichtversicherung

Die Stadt Höchstädt schließt eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Weder von der Stadt Höchstädt und die VG-Gemeinden, noch vom Veranstaltungsträger werden Schäden gedeckt, die durch mutwilliges Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht werden; ebenso verhält es sich bei grober Fahrlässigkeit.

 

 

BEI FRAGEN:

Stadt Höchstädt a.d.Donau
Marion Wölfle
Herzog-Philipp-Ludwig-Straße 10
89420 Höchstädt a.d.Donau
Tel. 09074/44-28
ferienprogramm@hoechstaedt.de
Bürozeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr