Anmelde- und Teilnahmebedingungen
für Freizeiten des Kreisjugendamtes Regensburg
- Minderjährige Teilnehmer dürfen ausschließlich durch die Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Im Falle der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge (§1629 Abs. 1 BGB) wird vom Veranstalter das Einverständnis des anderen Elternteils vorausgesetzt.
- Bitte beachten Sie, dass die Anreise, zum angegebenen Treffpunkt/Abfahrtsort oder des Veranstaltungsortes, selbst erfolgen muss.
- Mit der Online - Anmeldung ist Ihr Kind verbindlich für die ausgewählte Aktion angemeldet. Die Anmeldung wird von Seiten des Veranstalters verbindlich, wenn der/die Teilnehmer/in eine schriftliche Teilnahmebestätigung erhalten hat bzw. im Online Portal der Platz zugeteilt worden ist.
- Mit Online - Anmeldung bitten wir um eine Abbuchungserlaubnis (sh. SEPA-Lastschriftmandat)
- Bitte beachten Sie bei online Anmeldung die Stornierung selbst über unser Online-Portal vorzunehmen. Tritt ein Teilnehmer zurück, so werden ab einem Teilnehmerpreis von 30 € folgende Ausfallgebühren berechnet: Bei 29 – 20 Tage vor Beginn der Freizeit 25%, bei 19 – 4 Tage vorher 50% und bei 3 Tage bis Antritt der Aktion 100% des Teilnehmerpreises. Eine Ausfallgebühr fällt nicht an, wenn ein anderer geeigneter Ersatzteilnehmer verbindlich angemeldet wird. Im Notfall z. B. plötzliche Erkrankung kann der Teilnehmerbeitrag abzüglich der tatsächlich anfallenden Kosten oder einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € zurückerstattet werden. In diesem Fall muss jedoch vor Beginn der Freizeit ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
- Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein oder vom Veranstalter abgesagt werden müssen, wird dies in Ihrem Online Portal angezeigt. Anzahlungen werden erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
- Nähere Informationen über die Freizeit erhalten Sie durch einen Teilnehmerbrief, der Ihnen ca. 10 Tage vor Beginn der Freizeit zugeht, oder durch die Teilnahme an einem Vortreffen. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
- Für die Teilnehmer werden vom Landkreis eine nachrangige Haftpflicht- und eine Unfallversicherung abgeschlossen. Nähere Auskunft erteilt das Kreisjugendamt. Die Haftpflichtversicherung tritt jedoch nicht ein, falls ein Teilnehmer mutwillig oder entgegen den Anweisungen der Betreuer handelt. Für sportliche Freizeitmaßnahmen des Landkreises, die Gewerbetreibende durchführen, z.B. Tennis, Badminton, Klettern in Obertraubling, besteht keine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Wir empfehlen Ihnen, eine eigene Versicherung abzuschließen.
- Das Kreisjugendamt und die Leiter der jeweiligen Freizeiten sind bei der Anmeldung und bei Fahrtantritt über Besonderheiten eines Teilnehmers z.B. Allergien, regelmäßige Medikamenteneinnahme, akute und chronische Krankheit, besondere Essgewohnheiten, Lebensmittelunverträglichkeiten etc. zu informieren. Die Teilnahme erfolgt in solchen Fällen auf eigenes Risiko.
- Den Teilnehmern ist die Teilnahme an allen Programmpunkten gestattet. Insbesondere gilt dies auch für das Baden in offenen Gewässern, wenn nicht schriftlich von den Erziehungsberechtigten gegenüber dem Kreisjugendamt oder dem Leiter der Freizeit ein Verbot ausgesprochen wird.
- Während der Freizeit sind die Betreuer Beauftragte des Kreisjugendamtes. Sie sind Erziehungsberechtigte nach § 2 Abs. 2 Satz 2 des JuSchG. Die Betreuer sind verpflichtet, die Teilnehmer nach bestem Wissen und Gewissen zu beaufsichtigen und zu betreuen. Falls einzelne Teilnehmer ernstlich das Gelingen einer Freizeit gefährden, so können sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Kosten für die vorzeitige Rückführung eines Teilnehmers werden dem Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
- In Zeiten von COVID-19 achten auch wir verstärkt auf die Gesundheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Referenten. Deshalb dürfen nur Kinder teilnehmen die • an den Tagen der Durchführung und auch 14 Tage vorher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen, • 14 Tage vor Beginn der Aktion keinen Kontakt mit einem bestätigten Erkrankten an COVID-19 hatten. • Sollten über den Tag Krankheitssymptome erkennbar werden oder sich ein/e Teilnehmer/Teilnehmerin unwohl fühlen oder sich nicht an die Regeln halten, muss diese/r sofort abgeholt werden.
Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich widerruflich. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.
Veröffentlichungen im Internet / Datenschutzrechtlicher Hinweis:
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