Barrierefreiheitserklärung

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2012 ist die Gemeinde Rust bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2012 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Onlineplattform www.unser-ferienprogramm.de/rust

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 des BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den Erfolgskriterien (Norm EN 301549) nicht oder nur teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Richtlinien zur Barrierefreiheit sind noch nicht oder nur teilweise erfüllt. Das betrifft die folgenden Richtlinien:

  • Textalternativen
  • Zeitbasierte Medien
  • Anpassbar
  • Unterscheidbar
  • Per Tastatur zugänglich
  • Ausreichend Zeit
  • Anfälle
  • Navigierbar
  • Lesbar
  • Vorhersehbar
  • Hilfestellung bei der Eingabe
  • Kompatibel

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13. Juni 2022 erstellt und beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Barriere melden. Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an:

Tourismus, Marketing & Kultur Rust

Draisstraße 1

77977 Rust

Telefon: 07822 864520

E-Mail: tourist-info@rust.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine  außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de

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