Barrierefreiheitserklärung
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2012 ist die Gemeinde Rust bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2012 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Onlineplattform www.unser-ferienprogramm.de/rust
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 des BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den Erfolgskriterien (Norm EN 301549) nicht oder nur teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Richtlinien zur Barrierefreiheit sind noch nicht oder nur teilweise erfüllt. Das betrifft die folgenden Richtlinien:
- Textalternativen
- Zeitbasierte Medien
- Anpassbar
- Unterscheidbar
- Per Tastatur zugänglich
- Ausreichend Zeit
- Anfälle
- Navigierbar
- Lesbar
- Vorhersehbar
- Hilfestellung bei der Eingabe
- Kompatibel
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. Juni 2022 erstellt und beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Barriere melden. Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an:
Tourismus, Marketing & Kultur Rust
Draisstraße 1
77977 Rust
Telefon: 07822 864520
E-Mail: tourist-info@rust.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de