Datenschutzerklärung
Informationspflicht
gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Aus diesem Grunde haben wir Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir den Schutz Ihrer Daten gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
Verarbeitungstätigkeit
- Ferienprogramm
Gemeindeverwaltung
- Schwanau, Kirchstr. 16, 77963 Schwanau
Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO
- Bürgermeister Marco Gutmann
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
- Sandra Stahn , Datenschutz@schwanau.de
Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage
- Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von Art. 6 Abs. 1a DS-GVO zum Zweck der rechtmäßigen Erfüllung der Durchführung des Schwanauer Ferienprogramms erhoben und verarbeitet.
geplante Speicherungsdauer
- Die Daten werden ab sofort bis 3 Monate nach den Sommerferien gespeichert.
Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden)
- Die personenbezogenen Daten werden ggf. an die Veranstalter (mitwirkende Vereine etc.) weitergegeben.
Betroffenenrechte
- Sie haben als betroffene Person das Recht von der Gemeindeverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung
- Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erfoderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine Anmeldung nicht entgegengenommen werden und das Kind nicht am Ferienprogramm teilnehmen.