Barrierefreiheitserklärung

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Stadt Wiesloch und die Gemeinde Dielheim sind bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Plattform https://www.unser-ferienprogramm.de/wiesloch-dielheim/index.php des Kinder- und Jugendbüros der Stadt Wiesloch und der Gemeinde Dielheim, die am 24. Juni 2021 online geht und bis zum 30. September 2021 geöffnet bleibt.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
b) Unverhältnismäßige Belastung   
Eigens erstellte PDF-Dokumente können Inhalte enthalten, welche nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stehen. Bei der Neuerstellung dieser Dokumente werden die Grundsätze der Barrierefreiheit jedoch angewendet.

Auf der Plattform über Links oder iFrame eingebundene Inhalte von Dritten, können nichtbarrierefreie Inhalte enthalten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.06.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können bei folgender Stelle eingeholt werden:
Stadt Wiesloch
Kinder- und Jugendbüro
Frau Krög
Telefon: 06222 84-398
E-Mail: jugendreferat@wiesloch.de

oder bei der Gemeinde Dielheim:
Andreas Müller
Telefon: 06222 781-35
E-Mail: andreas.mueller@dielheim.de

Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Wiesloch wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
 
Falls die Stadt Wiesloch nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
 
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
 
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

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