Teilnahmebedingungen:

  • Die Teilnahme am Ferienspaß 2024 ist für Kinder von 6 -12 Jahren möglich.
  • Der Ferienspaß 2024 findet montags bis freitags jeweils in der Zeit von 8:00-16:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Städtischen Gesamtschule Heiligenhaus (Hülsbeckerstr. 5, 42579 Heiligenhaus) statt.

Anmeldung: 

  • Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung ("Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.") 
  • Die Anmeldung eines Kindes kann nur von den Personensorgeberechtigten erfolgen. Alle Daten müssen wahrheitsgemäß angegeben werden. Andernfalls wird keine Haftung übernommen und die Stadt Heiligenhaus behält sich vor, den Platz zu stornieren.

Aufsichtspflicht: 

  • Die Aufsichtspflicht des Betreuungs-Teams erstreckt sich nur auf die Dauer der o.g. Betreuungszeit des Ferienspaßes. Die Aufsichtspflicht vor Beginn und nach dem Ende der Veranstaltung obliegt den Personensorgeberechtigten.
  • Das Betreuungs-Team steht immer zu Beginn des Tages am Hof-Eingang und nimmt Ihr Kind in Empfang. Damit wir den Schutz der teilnehmenden Kinder gewährleisten können, bitten wir Sie höflichst, den Hof nicht einfach zu betreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
  • Bei kleinen Verletzungen (z.B. kleine Schürfwunden, Insektenstiche (keine Entfernung von Zecken), Sonnenbrand) darf Ihr Kind von den Betreuer/innen versorgt werden.
  • Mit Bestätigung der Teilnahmebedingungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Kind an Ausflügen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes (z.B. Besuch eines Spielplatzes, Spaziergang durch den Wald) teilnehmen und sich unter Aufsicht der Betreuer/innen im Straßenverkehr aufhalten und mit städtischen Fahrzeugen befördert werden darf.

Verhalten bei akuten Infektionen: 

  • Sollte Ihr Kind akute Symptome einer übertragbaren Krankheit aufweisen (z.B. Fieber, Erbrechen und/oder Durchfall), ist die Teilnahme am Ferienspaß nicht erlaubt. Bitte informieren Sie in einem solchen Fall das Betreuer-Team frühzeitig. Falls Ihr Kind im Laufe des Tages Krankheitssymptome entwickelt, behalten wir uns vor, Sie zu kontkatieren und Ihr Kind abholen zu lassen.
    Ein Besuch ist erst wieder möglich, wenn das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 48 Stunden symptom- und fieberfrei ist. Bis dahin ist das eigene Bett/Sofa sicherlich die bessere Variante. Wir freuen uns auf die baldige Rückkehr Ihres Kindes. 

Verhalten bei chronischen Erkrankungen, Behinderungen und Allergien: 

  • Falls Ihr Kind eine Behinderung, eine chronische Erkrankung, Allergien und/oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten hat und/oder regelmäßig Medikamente einnehmen muss, ist bei der Anmeldung eine entsprechende Mitteilung zwingend notwendig. Bitte nehmen Sie im Vorfeld außerdem Kontakt zum Leitungsteam auf, um z.B. über Vorsichtsmaßnahmen oder Handlungsanweisungen in Akutsituationen zu informieren. 

Haftung: 

  • Für Schäden, die durch mutwilliges Verhalten oder bei grober Fahrlässigkeit eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht werden, wird von der Stadt Heiligenhaus keine Haftung übernommen. Die Personensorgeberechtigten haften in diesem Fall für ihre Kinder.
  • Wir bitten darum, dass Handys, Smartwatches und andere Wertsachen zuhause bleiben. Für den Verlust von Wertgegenständen und ihrer Funktionsfähigkeit wird keine Haftung übernommen! 
  • Für Fundsachen wird vor Ort eine Sammelstelle eingerichtet. 

Unfallversicherung: 

  • Für die Teilnehmer des Ferienprogramms besteht ein Unfallversicherungsschutz. 

Vorgehen bei schwerwiegenden Verstößen: 

  • Bei grober Disziplinlosigkeit, bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Anordnungen der Aufsichtspersonen, Krankheit oder einem sonstigen wichtigen Grund müssen Sie als Personensorgeberechtigte auf eigene Kosten für die Abholung Ihres Kindes sorgen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Abholung zu ermöglichen, übernehmen Sie alle für den Rücktransport anfallenden Kosten (auch diejenigen für die begleitende Aufsichtsperson).
  • Bei mehrfachen schwerwiegenden Verstößen gegen die Regeln des Ferienspaßes behalten wir uns vor, die Teilnehmer*innen von der Maßnahme auszuschließen.

Wichtige Hinweise: 

  • Geben Sie ihrem Kind bitte ein eingepacktes Frühstück und eine eigene Trinkflasche (gerne namentlich beschriftet) mit. Mineralwasser wird für die Kinder ausreichend zur Verfügung gestellt. Für ein Mittagessen ist durch ein Catering-Service gesorgt.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind zu Beginn der Woche eine Tasche mit Wechselkleidung, und Sportsachen (inkl. Turnschuhe mit heller Sohle) mitbringt, die über die Woche in den Gruppenräumen verbleiben können. Damit nichts wegkommt, kennzeichnen Sie die Tasche bitte mit dem Namen Ihres Kindes.
  • Sollte Ihr Kind einen wichtigen Termin in der Betreuungszeit des Ferienspaßes haben, sprechen Sie dies bitte frühzeitig mit dem Leitungs- und Betreuerteam ab. Nur so können wir einen reibungslosen Tagesablauf für alle Kinder gewährleisten.
  • Wir möchten Sie außerdem darum bitten, Ihr Kind täglich mit Sonnencreme einzucremen und ihm Sonnencreme sowie einen Sonnenschutz für den Kopf mitzugeben.
  • Da wir uns viel in der freien Natur aufhalten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind zudem täglich nach Zeckenbissen zu untersuchen. 

Fotoerlaubnis: 

  • Mit der Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis dazu, dass Fotos Ihres Kindes, die während der Teilnahme am Ferienprogramm gemacht werden, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden können. Falls dies nicht erwünscht ist, bitten wir Sie, uns das ausdrücklich schriftlich mitzuteilen. Wir achten bei den Fotos selbstverständlich die Persönlichkeitsrechte aller Kinder. So werden keine Nah- und Frontalaufnahmen der Gesichter gemacht.  

Unsere Teilnahmegebühr:

  • Eine Woche kostet pro Kind 48€.
  • Zwei Kinder pro Familie kosten 73€ für eine Woche.
  • Für jedes weitere Kind belaufen sich die Kosten auf 15€ pro Woche und Kind. 
  • Für Sozialleistungsbezieher*innen gilt eine Teilnehmergebühr von 15€ pro Woche und Kind. Ein Beleg der Bezüge ist hierzu erforderlich. 
  • Der Ferienspaßbeitrag kann außerdem in bestimmten Fällen über das Bildungs-und Teilhabepaket finanziert werden. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde (Jobcenter oder Sozialamt) ein gesonderter Antrag gestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Leitungsteam oder die für Sie zuständige Stelle.
  • Sollten Sie sich in einer finanziellen Grenzlage befinden und keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, wenden Sie sich gerne an das Leitungsteam. 
     
  • Die Ferienspaßgebühr muss nach Erhalt der Rechnung sofort vollständig auf das angegebene Konto überwiesen werden.
    Ein Platz ist nur mit der Anmeldung, der Zustimmung der Teilnahembedingungen sowie der Bezahlung des Beitrages sicher. 

Stornobedingungen: 

  • Eine kostenlose Stornierung des Platzes ist nach Buchung nicht mehr möglich. 
  • Sollte Ihr Kind den Platz nicht wahrnehmen können, muss der Teilnehmerbeitrag in vollem Maße gezahlt werden. 

Veranstalter: 

Stadt Heiligenhaus
IV.1.3 Abteilung Jugendpflege
Hauptstraße 157
42579 Heiligenhaus 
E-Mail: ferienspass@heiligenhaus.de
02056/13-305 oder /13-306

 

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Bei Fragen:

Ferienspaß der Stadt Heiligenhaus
Frau Hillesheim und Frau Mayer
E-Mail: ferienspass@heiligenhaus.de

Das Leitungsteam ist während der Zeit des Ferienspaßes montags-freitags von 7:30-16:30 Uhr unter der 0176/64606729 zu erreichen.